Es ist durchaus zulässig, im Rahmen der Rechnungslegung oder des Mahnlaufes auf eher ausgefallene Ideen im Forderungsmanagement zurückzugreifen. So können Sie durchaus zum Einziehen der Forderung die Postnachnahme verwenden: Ihr Schuldner erhält einen Brief von Ihnen, mit dem gleichzeitig der Betrag oder ein Teilbetrag von dem Briefträger entgegengenommen wird. Den eingezogenen Betrag erhalten Sie. Vielfach…
Auf etliche Tausend Mahnungen pro Jahr kommen in der Regel die Kommunen beim Einzug ihrer Außenstände. Gemeinde, Städte und andere Kommunen haben eine Vielzahl von Forderungen einzutreiben: Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Mieten für städtische Wohnungen, Leistungen von Kommunalbetrieben oder etwa die Beiträge für die kommunalen Kindergärten und Kindertagesstätten. Allein diese Vielzahl von Forderungen bindet erhebliche Kapazitäten…