Manchmal besteht die Notwendigkeit, ein privates Darlehen vorzeitig zu kündigen. Darlehensverträge ohne Laufzeit und ohne Ratenzahlungsvereinbarung können grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden. D.h. es braucht für eine außerordentliche Kündigung einen Kündigungsgrund. Nur Darlehen, die keine bestimmte Zeit für die Rückzahlung vorsehen, können grundsätzlich jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden (§ 489…
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