Zwischenzeitlich liegt das Urteil des OLG Düsseldorf zur Gewerbeauskunft-Zentrale vor. Darin wird deutlich ein Wettbewerbsverstoß aufgrund von Täuschung (Verschleierung) in dem Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale gesehen. Die Folge: Prüfen Sie in jedem Einzelfall, ob aufgrund dieser Täuschung die Möglichkeit der Anfechtung nach § 123 BGB besteht. Wir sehen darin jedenfalls gute Chancen, aus dem Vertrag herauszukommen.…
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