Zwischenzeitlich liegt das Urteil des OLG Düsseldorf zur Gewerbeauskunft-Zentrale vor. Darin wird deutlich ein Wettbewerbsverstoß aufgrund von Täuschung (Verschleierung) in dem Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale gesehen. Die Folge: Prüfen Sie in jedem Einzelfall, ob aufgrund dieser Täuschung die Möglichkeit der Anfechtung nach § 123 BGB besteht. Wir sehen darin jedenfalls gute Chancen, aus dem Vertrag herauszukommen. Allerdings hat sich das OLG Düsseldorf hierzu im Detail nicht geäußert. Lesenswert ist der Beitrag und die Kommentierung von Jens Ferner.
Kurzum: Wehren Sie sich gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale und der Deutschen Direkt Inkasso auf jeden Fall. Mit dem OLG-Urteil sind die Erfolgsaussichten verbessert. – Weiß jemand eigentlich, ob schon eine Strafanzeige gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale bzw. Deutsche Direkt Inkasso gestellt wurde?
Hallo! Wir haben auch über die Abzockmethoden von diesem Laden gewarnt und in einem Beitrag darüber berichtet: http://www.internetwerk.info/2012/05/25/die-gewerbeauskunft-zentrale-duesseldorf-nervt-wieder/
Die 40 Kommentare von Betroffenen sprechen für sich, wobei ich schon davon ausgehe, dass der eine oder andere Betroffene eine *** erstattet hat. Ich bin mir sicher, es ist nur noch eine Frage der Zeit und der Laden ist entweder dicht oder die feinen Herrschaften müssen sich ein anderes Konzept einfallen lassen.
Man kann es nicht glauben, das dieser Hr. Cyperski der schon öfters mit der Polizei bekanntschaft gemacht hat,immer noch seinen Laden weiter betreiben darf. Das schlimme an dieser Sache ist ,das ein DEUTSCHES GERICHT solchen geschäftsgebahren noch Recht gibt, wo Leben wir. Haben Unternehmer die Steuern rechtzeitig zahlen überhaupt keine Rechte mehr ????. Wenn man gegen solche Machenschaften sich wehren will, oder muß ?kommen noch einmal Kosten auf einen zu und dann weiß man noch nicht einmal wer zum schluß Recht bekommt,oder welcher Richter vorne auf dem Thron sitzt.