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Wie Liebe Unternehmen und Firmen gefährden kann: Was Du bei Ehe, Heirat, Unternehmerehe, Ehevertrag, Scheidung, Trennung beachten musst

Der Alltag wird in Unternehmen vielfach unterschätzt. Damit ist nicht das operative Tagesgeschäft der Firma gemeint, sondern der Alltag im Privaten. Vielfach spielt das Privatleben in die Unternehmenswelt hinein. Das aus dem Blick zu verlieren, kann gefährlich und immens teuer werden.

Teuerste und gefährlichste Variante aus dem Privatleben ist die Liebe. Mündet sie in einer Hochzeit bzw. Heirat, drohen im Falle des Scheiterns horrende Summen. Das liegt an dem gesetzlichen System, das die Familie als Wirtschaftseinheit versteht. Familienrecht ist – gerade bei kinderloser Ehe – eigentlich ein rein wirtschaftliches, monetäres Regelwerk.

Mit Heirat entsteht zwischen den Partnern eine Zugewinngemeinschaft. Sie kann nur durch Ehevertrag, Scheidung oder Tod aufgehoben werden. Kommt es zur Aufhebung, wird das Anfangsvermögen der Partner mit dem Endvermögen der Partner verglichen und im Falle des Überschusses untereinander hälftig geteilt. Soweit so gut.

Übersehen wird hierbei allerdings vielfach, dass Unternehmensbeteiligungen in die Bewertung des Zugewinns einfließen. Und das nicht in einem geringen Ausmaße. Inhaber eines Unternehmens zu sein, sei es als Selbständiger, Freiberufler oder in Einzelfirma, oder Unternehmensbeteiligungen zu besitzen, führt zu hohen rechnerischen Werten. Das wirkt sich erheblich auf die Zugewinnbilanz aus. Allerdings ist oft fraglich wie der Wert eines Unternehmens zu ermitteln ist. Hier gibt es unterschiedliche Ansätze, wobei nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die (modifizierte) Ertragswertmethode überzeugt. Danach sind die unternehmerischen Ergebnisse der letzten fünf Jahre einzubeziehen. Alternativ werden die Substanzwertmethode und Liquidationswertmethode herangezogen. Welchen Bewertung der Vorzug zu geben ist, ist einzelfallabhängig und eine der bedeutsamen anwaltlichen Aufgaben bei der Zugewinnermittlung.

Gleich welche Methode gewählt wird, eins ist klar: Unternehmensbewertungen können im Falle einer Pflicht zum Zugewinnausgleich bei einer Scheidung erhebliche, ja existenzbedrohende finanzielle Verpflichtungen darstellen. Deswegen muss aus unternehmerischer Sicht dieses Risiko von Anfang an möglichst ausgeschlossen, zumindest aber reduziert werden. Familienrechtler übersehen diesen wichtigen Zweisprung oftmals, weil das unternehmerische Wissen nicht Schwerpunkt ist. Manchmal ist es so, dass Gerichte den Ausschluss des Zugewinns als unwirksam betrachten. Dann muss zumindest gewährleistet sein, dass die Bewertungen der Unternehmensanteile so gering wie möglich ausfällt.

Es gilt daher die sehr klare Empfehlung an jeden Selbständigen, Firmeninhaber und Unternehmer: Gleichgültig wie gut eine private Beziehung läuft, kümmere Dich so früh wie möglich um Deine unternehmerische Absicherung für den hoffentlich nie eintretenden Fall der Fälle.

Hast Du Fragen? Ich helfe Dir gerne schnell und erfolgreich weiter! Ruf mich bitte an: 069 95929190 oder schreibe mir fragen@recht-hilfreich.de. Dein Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

2 Replies to “Wie Liebe Unternehmen und Firmen gefährden kann: Was Du bei Ehe, Heirat, Unternehmerehe, Ehevertrag, Scheidung, Trennung beachten musst”

  1. miri12 says: 12. Juli 2020 at 21:08

    Ich stimme dem voll und ganz zu. Es ist auf jeden Fall wichtig sich abzusichern und darum sollte man gerade, wenn man wirtschaftlich sehr aktiv ist, beim Notar einen Ehevertrag aufsetzen lassen. Klappt alles, ist es ja sowieso egal und klappt es nicht, ist man auf der sicheren Seite.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 13. Juli 2020 at 10:39

      Ein Ehevertrag muss zwar vom Notar beglaubigt werden, aufsetzen lassen sollte man ihn aber bei einem spezialisierten Rechtsanwalt, der viel Erfahrung damit hat.

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