Derzeit befürchten viele Betreiber von Restaurants, Hotels, Freizeiteinrichtungen sowie Reiseveranstalter und andere Veranstalter um ihre Einnahmen. Betriebe in denen viele Menschen zu Freizeitzwecken zusammenkommen, müssen für bestimmte Zeit schließen. Hilft eine Betriebsausfallversicherung?
Doch wie kann der Ausfall der Einnahmen kompensiert werden?
Zunächst sollte man sich einen Überblick über die vorhandenen Versicherungen machen. Viele werden dort eine Betriebsausfallversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung finden. Leider sind die Versicherungsprodukte und die verschiedenen Policen sehr unübersichtlich, sodass ein Blick in die Versicherungsbedingungen nicht erspart werden kann.
Suchen Sie dort vor allem nach dem versicherten Risiko „Seuchen“ und/oder „Infektionskrankheiten“. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen, die grundsätzlich Anwendung finden, decken diese Risiken nämlich nicht ab.
Auch auf die Formulierung kommt es an. Sind Seuchen und Infektionskrankheiten nur dann versichert, wenn diese innerhalb des Betriebes auftreten oder ist auch ein Fall wie Corona abgedeckt, bei dem eine Pandemie auftritt. Gerne helfe ich bei der jeweiligen Interpretation der Verträge und Bedingungen.
Lebensmittelverarbeitende Betriebe haben meist zusätzlich eine Betriebsschließungsversicherung. Diese kompensiert Ertragsausfallschäden, wenn die zuständige Behörde aufgrund von Maßnahmen nach dem IfSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) in den versicherten Betrieb oder die versicherte Betriebsstätte eingreift. Auch hier ist es notwendig, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Oft ist eine Aufzählung bestimmter Krankheiten enthalten. Das Corona-Virus in seiner jetzigen Form wird also nicht direkt aufgeführt sein. Manche Policen enthalten allerdings eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes, wenn neue Krankheiten in den Schutzbereich des IfSG aufgenommen werden.
Unternehmen, deren Geschäft von bestimmten Veranstaltungen abhängt oder die an andere Geschäfte gebunden sind, haben deren Ausfall manchmal in gesonderten Ausfallversicherungen bzw. dread disease-Versicherungen gedeckt. Das Coraona-Virus wird insbesondere nach seiner Einstufung als Pandemie einen solchen Versicherungsfall grundsätzlich auslösen. Auch hier muss geprüft werden, ob die jeweiligen Bedingungen einen Pandemie-Risikoausschluss enthalten.
Haben Sie Fragen zum Ausfallschutz und der Betriebsausfallversicherung bei Einbußen durch das Corona-Virus? Kontaktieren Sie mich. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh