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Rettung aus der Insolvenz: So gewinnen Sie Ihr Unternehmen zurück

Das neue Insolvenzrecht ermöglicht Unternehmern, wieder ihre Firma aufgestellt zu bekommen und das Ruder wieder in die Hand zu bekommen, ohne daß fremde Insolvenzverwalter eine Abwicklung radikal durchziehen. Noch sind Sanierungen im Rahmen von Insolvenzen eher die Ausnahme als die Regel. Daher sehen viele Betroffenen hier einen Silberstreif am Horizont. Doch genau das bemängelt jetzt der Verband der Insolvenzverwalter in Deutschland (VID). Er sieht einen verstärkten Mißbrauch des Insolvenzrechts. Mißbrauch oder Sanierungsbemühen – hier scheiden sich offenbar die Geister.
Die Reform des Insolvenzrechts hat zu einem Verschieben der Machtverhältnisse im Insolvenzverfahren geführt. Fürchtet jetzt die Insolvenzverwalterlobby um deren Pfründe? Standardmäßig erfolgt auf einen Insolvenzantrag in der Regel zunächst eine Bestellung eines Gutachters, der meist nachfolgend auch durch das Insolvenzgericht zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt wird.Hier nun bietet sich das Einstiegstor für die „Revolution“ zur Rettung des Unternehmens. Die Schlüsselfrage konzentriert sich auf die Auswahl des Insolvenzverwalters.
TRICK:
Der vorläufige Gläubigerausschuß kann über die Auswahl des Insolvenzverwalters und die Anordnung der Eigenverwaltung entscheiden! Hier liegt selbst für Geschäftsführer der insolventen Firma enorme Verhandlungsmasse und Einflußmöglichkeit! Ein vorläufiger Gläubigerausschluß kann eingerichtet werden, wenn ein Schuldner oder ein Gläubiger es beantragt und eine geeignete Person benennt.
Kümmern Sie sich frühzeitig um die Sicherung Ihrer Rechtspositionen, am besten noch vor Insolvenzgefahr! Wer persönliche Sicherheiten gibt, darf auch Gegenleistungen (nicht nur in Form von Krediten) verlangen, z. B. die Abtretung von Stimmrechten für den Fall der Insolvenz!
Der VID bemängelt nun, daß einflußreiche Gläubiger ebenso wie Schuldner die neuen Rechtsinstrumente benutzen könnten, eigene Profitinteressen durchzusetzen. Dabei sei eine Gleichbehandlung aller beteiligten Gläubiger erforderlich. Der Trick zur Eigenverwaltung wird moniert: Seit März 2012 ist es möglich, eigene Verwalter zu berufen. Die könnten unter dem Einfluß von Großgläubigern (Banken, Fiskus, Lieferanten, Gesellschafter usw.) stehen und nicht mehr unabhängig agieren. Das Insolvenzrecht räumt derzeit die Möglichkeit ein, daß derjenige, der das meiste Geld habe auch das Sagen haben kann. Arbeitnehmerrechte würden auf der Strecke bleiben. Wer aber sagt, daß die derzeitige Praxis nicht ebenfalls eine Praxis zur Durchsetzung von eigenen Profitinteressen ist? Hierzu schweigt sich der VID aus.
Als Interessenverband liegt es in der Pflicht des VID, solche Stellungnahmen abzugeben. Ein anderes Licht wirft beispielsweise das Buch „Kartell der Plattmacher: Wie mit Insolvenzen Milliarden versenkt werden“ auf die Insolvenzverwalterbranche und bemängelt, daß bundesweit durch die Insolvenzverwalter kaum ernsthafte Sanierungsbemühungen erkennbar werden und stattdessen saftige Honorarnoten die Pleitekandidaten zum einzigen Vorteil des Verwalters belasten.
LÖSUNG:
Meiden Sie eine alleinige Eigenverwaltung durch die derzeitige Geschäftsführung. Zuviele Insolvenzen haben ihren Grund in Managementfehlern. Ziehen Sie sich lieber einen erfahrenen Berater zur Seite, der ähnlich einem Beirat oder Aufsichtsrat Ihre Sanierung begleitet.
Nutzen Sie Ihre Einflußnahmemöglichkeiten bei der Auswahl des Insolvenzverwalters! Informieren Sie sich am besten noch vor Antragstellung über einen geeigneten Verwalter. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und betreuen Sie persönlich bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens! Gemeinsam loten wir Ihre realistischen Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung Ihrer Firma aus!

4 Replies to “Rettung aus der Insolvenz: So gewinnen Sie Ihr Unternehmen zurück”

  1. Zeiscke says: 21. Mai 2015 at 18:00

    Hallo bei mir wurde Die Insolvenz beantragt habe 1 Angestellten und wollte eigentlich die Firma aufrecht erhalten was kann ich tun.?

    1. Uwe Martens says: 28. Mai 2015 at 07:30

      Rufen Sie bitte an: 069 95 92 91 910

  2. Ralf Bitterlich says: 25. Januar 2014 at 11:38

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar ist die Firma in der ich beschäftigt bin von der bevorstehenden Insolvenz betroffen.Ich bin seit 22 jahren dort beschäftigt .eigentlich sind sehr wenig Schulden da für so eine lange Zeit Materialhändler sind ca.3000 Euro Offen der Mammut Anteil ist das Finanzamt was sich allerdings auf keine Stundung einlässt typisch ich dachte zwar sie arbeiten für den Staat und versuchen an alles Geld was sie bekommen könne ran zu kommen aber ist wohl nicht so.Das Finanzamt hat die Konten dicht gemacht weil sie eine Forderung von sofort 12000 Euro haben des wegen lassen sie einen Dachdeckerbetrieb der immer zwischen 2 und 5 Mitarbeiter hatte vor die Wand laufen,was kann man noch tun ?
    MfG
    Ralf Bitterlich

    1. Uwe Martens says: 27. Januar 2014 at 11:02

      Wir können gerne sofort helfen. Dazu sollten wir unbedingt telefonieren. Bitte rufen Sie uns an!

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