Aus der Anwaltstrickkiste:
Droht wegen eines eindeutigen Verkehrsverstoßes ein Fahrverbot, lässt sich der Zeitpunkt der Führerscheinabgabe verzögern.
So geht’s:
a) Gegen den Bußgeldbescheid ist fristgerecht Einspruch einzulegen.
b) Beauftrage einen Anwalt. Lass diesen Akteneinsicht nehmen. Ist der Fall aussichtslos, erhalte den Einspruch trotzdem aufrecht.
c) Dann wird Termin zur Hauptverhandlung angesetzt. Ob es sich lohnt, besprichst du am besten mit deinem Anwalt. Ist es völlig aussichtslos, kannst du den Einspruch zurücknehmen.
d) Es ergeht dann entsprechende Entscheidung. Mit Eintritt der Rechtskraft ist das Autofahren verboten.
e) Allerdings kannst du innerhalb von vier Monaten nach Rechtskrafteintritt die Abgabe Zeitpunkt deines Führerscheins selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2 a StVG).
Mit etwas Originalität lassen sich auch etwaige Termine mit Frist– und / oder Terminsetzung verlegen. Dann kannst Du noch mehr Zeit gewinnen.
Fragen? Du erreichst mich hier direkt: 069 95929190 oder fragen@recht-hilfreich.de.
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