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Immobilienvermögen absichern

Aus der Anwaltstrickkiste:

Wer hohen persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt ist, unterliegt immer der Dauergefahr, seine Immobilie zu verlieren. Wie kann das vermieden werden? Hierzu sind zwei Schritte denkbar:

Wer bereit ist, auf persönliches Immobilieneigentum zu verzichten, kann nichts verlieren. Das Eigentum kann auf eine andere, z. B. juristische Person, eingetragen werden (Schritt 1). Damit allerdings der Immobilienberechtigte nicht in die Röhre schauen muss, kann er sich eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Form eines Wohnrechts eintragen lassen (Schritt 2). Damit kann er lebenslang in der Immobilie wohnen, ohne dass ihm das Recht streitig gemacht werden kann oder gar eine Pfändung möglich wäre. Richtig ausgestaltet ist das Wohnrecht eintragungsfähig im Grundbuch und unpfändbar! Erst mit dem Tod erlischt dann das Wohnrecht. Das stört dann den vormaligen Wohnberechtigten allerdings nicht mehr. ;-)

Hast Du Fragen zur persönlichen Absicherung? Ich helfe Dir gerne! Melde Dich bitte einfach unter: 069 95929190 oder via fragen@recht-hilfreich.de

#elixir-rechtsanwälte #recht-hilfreich für DICH!

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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