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Unternehmenskrise: So stellen Sie rechtzeitig die richtigen Weichen

Jedes Unternehmen kennt mehr oder minder stürmische Zeiten. Mal sorgt ein Bankgespräch für Anspannung, mal brechen Umsätze weg, mal bereitet die Gewerkschaft Unmut, mal streiten sich Gesellschafter untereinander oder mit dem Geschäftsführer, mal führen Gerichtsprozesse zu unliebsamen Ausgängen. Die Ursachen für eine Unternehmenskrise sind facettenreich. Oft spielen mehrere Faktoren eine Rollen, greifen mehrere Probleme ineinander.
Mit der Unternehmenskrise klopft oft auch die finanzierende Hausbank an die Firmentür und bittet um ein Gespräch. Jetzt gilt es, Nerven zu bewahren und mit kühlem Kopf zu analysieren. Denn das neue Sanierungsrecht für Unternehmen (insbesondere das ESUG) steht Ihnen mit bisher unbekannten Möglichkeiten zur Seite. Zu allererst ist zu prüfen, in welcher Phase der Krise sich die Firma bewegt: strategische Krise? Erfolgskrise? Liquiditätskrise? Gar Insolvenzreife? Das ist in der Regel schnell gemacht. Aufwendiger fällt die Ursachenuntersuchung aus. Krisen- und meist Insolvenzursache Nr. 1 ist bundesweit und unabhängig von der Rechtsform die Kapitalausstattung der Firma. Im überwiegenden Teil wird die Finanzierung von Firmentätigkeiten durch Hausbanken gestemmt. Rückzahlungsschwierigkeiten gehen mit der Unternehmenskrise regelmäßig einher. Weitere Klassiker der Krisenursachen sind u. a.

  • zu hohe Entnahmen / Gehälter
  • Personalüberhang
  • unzureichendes Marketing, ausbaufähiger Vertrieb
  • Verbesserungsnotwendigkeiten in Einkauf und Logistik
  • fehlerhaft geplantes Firmenwachstum

Sind die Ursachen ausgemacht, muß sofort geprüft werden, ob die Firma sanierungsfähig und sanierungswürdig ist. Bei der Sanierungsfähigkeit wird nach der Fortführungsprognose geschaut: Kann die Firma Zahlungsschwierigkeiten beseitigen und einen Überschuss erzielen? Ein Ertrags- und Finanzplan gibt hierüber Aufschluß. Sanierungswürdig ist die Firma, wenn der Ertragswert den Liquidationswert übersteigt (discount-cash-Flow-Methode).
Besteht Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit sollte zunächst versucht werden, möglichst außerhalb des Insolvenzverfahrens eine Unternehmensneuordung zu organisieren. Im Zentrum steht hierbei regelmäßig die Finanzierung, die etwa durch folgende Instrumente bewerkstelligt werden könnte:

  • Auflösen stiller Reserven
  • Gesellschafterdarlehen
  • gesellschaftsrechtliche Kapitalmaßnahmen (insb. Zuführung von Eigenkapital)
  • (Sanierungs-) Kredit
  • Kapitalerhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter (Personalbeteiligung usw.)
  • Mezzanin-Kapital (insb. Rangrücktritt)
  • Factoring
  • Umstrukturierungen (sale and lease back, debt equity swap, Umwandlungsrecht usw.)
  • Patronatserklärung(en)
  • Verhandlung mit Gläubigern (Stundungen, Erlasse / Verzichte etc.)
  • Unternehmens(teil)verkauf

Bei diesen Punkten handelt es sich um ersten Gedankenanstöße. Wie im Einzelfall zu verfahren ist, muß vor Ort geklärt werden. Ein standardisiertes Patentrezept gibt es nicht. Jedes Schicksal muß individuell gelöst werden und zwar am besten auch so, dass die dahinterstehenden Personen (Gesellschafter, Geschäftsführer samt deren Familien) möglichst nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
WARNUNG:
Mißtrauen Sie Empfehlungen Ihrer Hausbank! Seien Sie kritisch und achten Sie auf die Interessenlage. Uns sind – gerade aus Bayern – zahlreiche Fälle bekannt, bei denen die finanzierende Hausbank aus purem Eigeninteresse bestimmte (Unternehmens-) Berater oder Sanierungsexperten empfohlen hat. Unsere Recherchen ergaben, dass die Hausbank entweder an der Unternehmensberatung selbst beteiligt war oder anderweitig sich finanzielle Vorteile zusprechen ließ. Jedenfalls waren die Vorgehensweisen nicht im Interesse unseres Mandanten, sondern sogar gegenläufig!
Wünschen Sie weitere Informationen oder konkrete Handlungshilfen? Besuchen Sie unseren Vortrag bei der IHK Heilbronn-Franken oder rufen Sie uns einfach an. Wir helfen sofort!

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