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Verträge über Whatsapp schließen

Messenger-Dienste wie Whatsapp erfreuen sich großer Beliebtheit. Dieser Artikel ist am Beispiel Whatsapp geschrieben, gilt aber entsprechend auch für alle anderen Messenger-Dienste wie Nachrichten über Facebook, Threema, Telegram, Signal und andere.

Oftmals läuft im privaten wie auch im geschäftlichen Betrieb ein Großteil der Kommunikation über Whatsapp. Dabei eignet sich der Dienst nicht nur für die Übermittlung von Kurznachrichten. Auch ganze Dokumente können inzwischen übertragen werden.

So kann man zum Beispiel einen Vertrag als PDF oder Word-Dokument per Whatsapp übertragen. Die andere Partei unterzeichnet dieses auf dem Handy durch einfügen einer gescannten Unterschrift oder mit dem Finger bzw. Eingabestift direkt auf dem Handy und sende das unterzeichnete Dokument ebenfalls per Whatsapp zurück. Damit ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn für das Rechtsgeschäft eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Dies kennt man z.B. bei Grundstückskaufverträgen. Diese sind nur wirksam, wenn sie in notarieller Form geschlossen wurden. Für die allermeisten Verträge gilt das aber nicht. Ein kurzer Blick in den Vertrag selbst muss diesbezüglich aber auch geworfen werden, denn eine bestimmte Form kann man auch im Vertrag vereinbaren. Fällt eine eingescannte oder elektronisch erzeugte Unterschrift dann nicht darunter, ist der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen.

Ein Vertrag ist aber nicht nur ein unterzeichnetes Dokument. Die Juristen definieren einen Vertrag mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Dies geht grundsätzlich in jeder erdenklichen Form. So haben Sie auch einen Kaufvertrag mit dem Bäcker geschlossen, wenn Sie sich über den Kauf von Brötchen im Laden einig geworden sind. Sie geben die Willenserklärung ab, ein Brötchen kaufen zu wollen, der Bäcker es verkaufen zu wollen. Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Es ist also sogar möglich, Verträge mündlich zu schließen. Bei schwierigen Rechtsgeschäften ist dies freilich nicht empfehlenswert, da sich der Inhalt so oft nicht nachweisen lässt und ein Vertragswerk in dem jeder Nachlesen kann, was vereinbart wurde, auch dem Rechtsfrieden dienlich ist.

Damit ist aber auch klar, wie die Kernfrage dieses Artikels beantwortet werden muss. Kann man Verträge über Whatsapp schließen? Ja, natürlich. Außer es gibt für diese Art von Verträgen bestimmte Formvorschriften oder diese wurden extra vereinbart.

Es reicht also für einen wirksamen Vertrag absolut aus, wenn dem Chatverlauf der wesentliche Inhalt des Vertrages zu entnehmen ist. Dies kann z.B. so aussehen:

 

 

Hier ist tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Da dies auch unbeabsichtigt passieren kann und zudem noch viele Punkte fehlen, die in einem Dokument niedergeschrieben werden sollen, muss man in solchen Fällen immer auf einen noch zu erstellenden Vertrag und die Unverbindlichkeit des Chats verweisen.

Haben Sie Fragen zur Wirksamkeit von Verträgen oder zu bestimmten Formen von Verträgen? Kontaktieren Sie mich. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Ihr Rechtsanwalt Florian Schuh
schuh@recht-hilfreich.de

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

26 Replies to “Verträge über Whatsapp schließen”

  1. Sercan says: 6. Juni 2024 at 18:44

    Hallo, ich hab mal eine frage. Wenn eine person von mir eine Preisliste erhält für ein foto shooting, danach von mir einen termin möchte und auch diesen buchen möchte. Ich ihr diesen termin bestätige und sie eintrage. Sie aber einen monat davor mir absagt weil ihr schwiegervater wo anders es günstiger gefunden hat. Wie läuft dort die rechtslage ab. Würde mich über eine Antwort freuen.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 10. Juni 2024 at 17:27

      In einem solchen Fall können Sie höchstens Schadenersatz verlangen, wenn Sie den Termin nicht anderweitig nutzen konnten. Wenn es sich um einen Verbraucher handelt, hätten Sie auf diesen Umstand aber auch hinweisen müssen.

  2. Max says: 17. Mai 2024 at 20:51

    Hallo,

    Ich habe einer Firma die mir meine Einfahrt und meinen Garten Pflastern sollte eine Anzahlung in höhe von 7.000€ Bar gegeben diese hat er mir per Whatsapp bestätig
    Ink. Betrag und mit Angabe der Tätigkeiten wir haben schriftlich keinen Vertrag abgeschlossen. Ich kann leider den Herren nicht mehr erreichen kann. Ist das rechtsgültig . Bitte um Hilfe

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 22. Mai 2024 at 11:15

      Guten Tag, ja, das ist rechtswirksam. Am besten senden Sie mir per Mail eine Rückrufnummer und ich melde mich bei Ihnen (schuh@recht-hilfreich.de).

  3. Melli says: 23. Januar 2024 at 20:50

    Hallöchen!
    Ich habe jetzt den Fall, dass ich aus einer Mietwohnung ausziehe. Die Nachmieterin hat mir per WhatsApp bestätigt, dass sie mir ein paar Möbel abkauft. Wir haben auch genaue Preise ausgemacht. Jetzt ist sie aus anderen Gründen sauer auf mich und hat den Kauf 4 Tage vor meinem Umzug zurückgezogen. Sie wollte mir das Geld ursprünglich bei der Wohnungsübergabe geben bzw. überweisen.
    Wie sieht es da aus? Reicht WhatsApp als Beweismittel, um gegen sie vor zu gehen?

    Liebe Grüße

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 5. Februar 2024 at 17:54

      Grundsätzlich reicht eine Nachricht per WhatsApp, ja. Ob ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, muss aber noch anhand des genauen Inhalts geprüft werden.

  4. Monika says: 3. August 2023 at 20:26

    Hallo ,
    Ich habe für meine 6 jährige Tochter ein Planwagenfahrt organisiert. Der Veranstalter und ich waren uns einig. Ich habe 100,- Anzahlung getätigt( insgesamt der Preis 220,-), wofür ich keine Quittung bekam. Problem ist, wegen dem schlechten Wetter können wir nicht zum Bauernhof, somit musste ich die Fahrt auch stornieren. Allerdings erstattet mir der Veranstalter die angezahlten 100,- nicht.
    Er beruht jetzt auf seine Webseite, wo tatsächlich drin steht, dass die 100,- nicht wieder erstattet werden. Ich bekomme nichtmal für eine spätere Zeit eine Fahrt angeboten.
    Frage: ist der Vertrag so rechtlich? Er hat mich nicht auf die agb hingewiesen. Kann ich mein Geld wieder bekommen?
    Lg

  5. Sabine says: 28. April 2023 at 18:25

    Schönen guten Tag, ich habe bitte eine Frage? Mein Sohn ist Polizist und hat bei einer Modelagentur einen Auftrag erhalten. Das macht er nebenbei! Jedoch ist dieser Auftrag nicht zustande gekommen weil er Dienst hatte und der Einsatz dauerte länger! Es wäre sich nicht mehr ausgegangen! Die Zusage erfolgte über WhatsApp ohne Vertrag und ohne Unterschrift! Er konnte nicht wissen wie lange der Einsatz dauert. Hatte für den Tag frei genommen! Jetzt verlangt die Agentur Stornokosten!! Ist das überhaupt Rechtskräftig bitte? Lg und DANKE SABINE

  6. Brandt says: 14. März 2023 at 01:55

    Hallo,
    Mein Vater hat vor seinem Tod per WhatsApp schriftlich und pber sprachnachricht mir sein 2tes Auto geschenkt.
    es gibt aber nichts schriftliches mit seiner Unterschrift.
    jetzt ist die frage ob ich trotzdem das auto behalten darf auch wenn ich das erbe ausschlagen werde.

  7. Pf says: 20. Januar 2023 at 12:20

    Hallo meine Frau hatte über WhatsApp mit einem Fotografen für unsere Hochzeit gesagt ja aber wir haben noch keinen Vertrag bei ihm unterschrieben nun haben wir bemerkt das uns das Video uns nicht gefällt nun hatte meine Frau in abgesagt nun möchte er Geld dafür haben ist das jetzt rechtskräftig also kann er jetzt dafür nun Geld verlangen auch ohne Unterschrift?

  8. Yilmaz Taylan says: 6. Dezember 2022 at 19:33

    Hallo,
    ich benötige ihre Meinung:

    Es geht um B2B
    Ich habe bei meinem Lieferanten Ware bestellt und diese direkt zu meinem Kunden schicken lassen. Das ganze lief ohne Probleme. Jedoch kam meine Kunde auf mich zu und hat mich darum geben die Hälfte der Ware aus Kulanz zu stornieren. Mach Rücksprache mit meinen Lieferanten und seiner zu sage über WhatsApp hab ich das das ebenfalls meinem
    Kunden zugesagt (WhatsApp)
    Leider stellt sich mein Lieferant im Nachhinein quer und besteht auf Auffüllung des Vertrages.
    Mein Kunde wiederum besteht nun auf seine Gutschrift, da diese per WhatsApp zugesagt wurde.

    Meine Frage sind diese abmachen für alle über WhatsApp bindend?!

  9. Veronika says: 8. September 2022 at 13:41

    Hallo,
    Wenn ich im Januar Konzerttickets verkauft habe per WhatsApp, die Person geschrieben hat sie holt diese irgendwann ab.
    Diese Person sich dann bis 07.9.22 nicht gemeldet hat und ich sie jetzt drauf aufmerksam gemacht habe wann sie die Tickets holt und sie sagt sie kann an dem Konzert nicht teilnehmen und nimmt die Karten nicht.
    Wie besteht da die Rechtsgrundlage? Bleibe ich auf den kosteten sitzen oder muss der „Käufer“ die Ware trzd bezahlen obwohl sie nicht auf das Konzert fahren kann?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 8. September 2022 at 16:43

      In diesem Fall wird der Käufer die Karten trotzdem bezahlen müssen.

  10. Francesca says: 21. April 2022 at 10:48

    Hallo ich hätte eine Frage ich ziehe nach Italien um und der Möbeltransporten hätte meine Möbel nach Italien fahren sollen ein Tag davor sagt er mir ab weil er kein Platz im lkw mehr hat jetzt Sitz ich da mit 2 Kinder und habe in meiner neuen Wohnung wenn wir in ein paar Tage abreisen keine Möbel es wurde zwar kein schriftlichen Vertrag gemacht aber alles per Whats App festgehalten die Zustimmung von der Firma usw eine neue Firma würde mir die Möbel erst zu einem späteren Zeitpunkt liefern aber die Transport kosten sind ziemlich höher wie dem seine kann ich von der Firma die mir abgesagt hat eine Entschädigung verlangen das die wenigstens den Preis zahlen was sie mit mir vereinbart haben ? Lg Francesca

  11. MO says: 11. März 2022 at 11:02

    Guten Morgen Herr Dipl. Jur. Florian N. Schuh,

    Ich habe hierzu eine Rückfrage:
    „Etwas anderes gilt nur dann, wenn für das Rechtsgeschäft eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Dies kennt man z.B. bei Grundstückskaufverträgen. Diese sind nur wirksam, wenn sie in notarieller Form geschlossen wurden.“
    Ich habe genau diesen Fall, mir wurde von meinem Nachbarn per WhatsApp zugesichert, einmal schriftlich und einmal per Sprachnachricht, das ich ein kleines Stück seines Grundstücks, welches sich eigentlich hinter meinem Haus befindet, erwerben kann.
    Jetzt sagt mir jener Nachbar „Pläne ändern sich“ und will nicht mehr verkaufen…
    Meine Frage ist folgende, kann ich, auch wenn kein handschriftlich unterschriebener und notariell beurkundeter Vertrag zustande gekommen ist, aufgrund der Nachrichten bei WhatsApp irgendeinen Anspruch geltend machen oder sind diese Nachrichten juristisch gesehen völlig wertlos?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 11. März 2022 at 11:38

      Der Grundstückskaufvertrag ist hier formnichtig. Eine daran anknüpfende Haftung des Verkäufers gegenüber dem anderen Teil z.B. aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB) ist nur unter besonderen – hier wohl eher nicht anzunehmenden – Voraussetzungen denkbar.

      1. Markus says: 17. Mai 2022 at 03:43

        Also kommt ein Grundstückkauf nur notariell Beglaubigt zustande?
        Was vorher ausgemacht war ist hinfällig?

        1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 11. Juni 2022 at 14:53

          Ja!

  12. Nicole says: 18. August 2021 at 07:59

    Hallo, wir haben innerhalb der Familie ein Erbstreit. Mein Vater als Haupterbe zu 50% Anteil, und Cousins zu jeweils 25%.
    In der Erbmasse fällt ein Kleingarten, wo von Anfang an von diesem Cousin ausgesagt wurde, unter Zeugen, das mein Vater diesen haben kann.
    Dann mit einmal wollen sie doch Anteile davon, da sie der Meinung sind, dieser wäre 30.000€ wert. Wertermittlung ergab 4.000€
    Nun sind die Herrschaften darüber so sauer, das sie alles versuchen, damit mein Vater den Garten gar nicht mehr bekommt.
    Der springende Punkt ist:
    Nachdem ich den Herren das Gutachten in PDF über WhatsApp schickte, gab es einige Diskussionen hin und her aber dann kam von diesen Herren die Einigung, das wir bei unserem Treffen, das die Cousins selbst vereinbarten, das Geld (4000€) mitbringen sollen und sie händigen dann die Überlassung des Gartens, meinem Vater aus.
    Wir hatten das Geld dabei, die Überlassung die sie unterschreiben wollten/sollten, dann sagten sie:
    Ja machen wir gleich auf jeden Fall, wir wollen den Garten ja schließlich nicht, lasst uns erstmal zu unserem Termin in die Bank (Kontoauflösung der Verstorbene).
    Nachdem wir mit der Bank fertig waren, haben die Herren nun doch NICHT die Überlassung des Gartens unterschrieben!
    Hat nun diese WhatsApp eine Gültigkeit?
    Wortwörtlich:
    Ihr bringt die 4000€ mit und Xxx (mein Vater) bekommt die Überlassung .

  13. Verena says: 19. März 2021 at 04:14

    Hallo, im November war ein Schreiner da um eine neue Badtüre auszumessen, da wurde der Vertrag mündlich abgeschlossen, anschließend hat er mir in WhatsApp geschrieben um noch etwas bestätigt zu bekommen, daraufhin habe ich auch eingewilligt, indem ich sagte das wir es so machen. Im Februar meinte er das die Türe (mit Zarge) nicht hergestellt wird, dann haben wir eine andere Türe ausgewählt und geschrieben das wir die nehmen. Jetzt passt die Türzarge aber nicht, da er einfach die normmaße genommen hat und hat uns auch nicht darüber aufgeklärt das es eig ein Sondermaß ist, steht auch nichts in WhatsApp. Nun meine Frage, ist der Vertrag wirksam oder muss er die Türe mit Zarge zurücknehmen, da er uns nicht aufgeklärt hat, dass es ein Sondermaß ist (weder mündlich noch schriftlich). Er besteht darauf das Geld zu bekommen und die Türe nicht zurückzunehmen, da keine Rede von einem Sondermaß war, er uns aber nicht darüber aufgeklärt hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    V.K

  14. Julia says: 29. Oktober 2020 at 11:01

    Hallo,
    Ich habe einen Kauf über WhatsApp durchgeführt welcher durch eine Anzeige auf EBay Kleinanzeigen zustande gekommen ist. Der Verkäufer hat sich nicht an die klar und deutlich formulierten Bedingungen gehalten und ich möchte mein Geld zurück. Über die Plattform geht da so gut wie nichts, was kann ich als Privatperson machen?

  15. Lena says: 21. Oktober 2020 at 09:43

    Guten Tag,
    zu dem Thema passt mein aktuelles Problem:
    Ich bin aus einem WG Zimmer ausgezogen, in dem ich ca. 5 Monate gewohnt habe. Bei Einzug habe ich 240 Euro an meinen Vormieter als Abschlagzahlung für Küchengeräte, Waschmaschine, etc. bezahlt.
    Dieses Geld möchte ich nun von meiner Nachmieterin zurück bekommen. Es war offen kommuniziert in der WG Anzeige und die Nachmieterin war persönlich vor Vertragsabschluss in der WG und hat den Zustand der Wohnung gesehen.
    Per Whatsapp habe ich ihr die Summe und meine Kontodaten gesendet und sie hat zugestimmt das Geld zu bezahlen.
    Nun ist sie eingezogen und weigert sich das Geld zu überweisen.
    Hier besteht doch aber ein Vertrag, der über Whatsapp geschlossen wude.
    Was kann man hier machen?

    Es geht hier darum, dass sie meint die Geräte seien zu alt. Ich habe keinen Beleg darüber wie alt die Geräte sind. Alles ist funktionstüchtig und ich bin auch schon um 10% runtergegangen. Dennoch weigert sich sich mir nur 1ct zu überweisen.

  16. F. G. says: 25. März 2020 at 12:18

    Hallo ich wollte mit meiner Freundin in eine Wohnung ziehen zum ersten April. Die Vormieter haben uns ihre Küche und ein paar diverse Möbel zum kauf angeboten. Deüm haben wir mündlich zugesagt wenn wir die Wohnung bekommen (Vermieter abhängig). Durch die corona kriese habe ich aber momentan bis diese rum ist keine Arbeit und der Vermieter hat uns somit die Wohnung abgesagt. Jetzt wollen die Vormieter durch einen WhatsApp verlauf in dem nur steht das wir die Möbel nehmen, uns wegen nicht Einhaltung eines Kaufvertrages und auf Schadensersatz verklagen, obwohl vorher mündlich besprochen worden ist das wir die Möbel und Küche nur nehmen wenn wir in diese Wohnung einziehen .

    Nun meine Frage wie ist der Sachverhalt zu diesem Thema danke schon mal im voraus

    Mfg F. G.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 26. März 2020 at 10:36

      Hallo Herr G., das kommt natürlich auf den Wortlaut des Verlaufs in Whatsapp an. Aber selbst wenn man hier von einem Vertrag ausgehen müssten und Sie nicht durch z.B. Zeugen nachweisen können, dass der Kaufvertrag von der Übernahme der Wohnung abhängig war, könnte hier ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen. Details gerne im Rahmen einer Beratung. Tel.: 069 95 92 91 90

  17. KW says: 19. Januar 2020 at 23:15

    Hallo, ich habe per WA einen Termin mit einer Spedition vereinbart zum Möbelabbau und Einlagerung. Durch Verkäufe, die sich kurzfristig ergeben haben, wird die Demontage und Transport bzw Einlagerung hinfällig. Jetzt verlangt der Spediteur 30,% der Gesamtkosten, das wären 650,-€ für nichts. Ich hatte ihm eine Entschädigung angeboten, aber doch nicht in dieser Höhe!? Von den 30% weiß ich auch nichts. Der Vertrag wurde außerdem erst vorgestern gemacht. Habe ich da nicht auch ein Rücktrittsrecht?

    Über eine hilfreiche Antwort zu meiner Rechtslage würde ich mich sehr freuen.
    Mit frdl. Grüßen
    K.W.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 21. Januar 2020 at 10:49

      Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen hierzu eine kostenlose telefonische Erstberatung anbieten. Bitte rufen Sie mich an. 069 95 92 91 90

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