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Wann verjährt der Vergütungsanspruch des Steuerberaters?

Abrechnungen vom Steuerberater müssen zeitnah erfolgen. Dies gilt vor allem dann, wenn nach Stunden abgerechnet wird. Hintergrund ist die Überprüfbarkeit. Schon nach einem Jahr kann sich in der Regel niemand mehr daran erinnern, wie lange eine Besprechung mit dem Steuerberater gedauert hat und welcher Inhalt besprochen wurde.

Aber auch Vergütungen für Jahresabschlüsse, Buchhaltung, Bilanzen oder die Einkommensteuererklärung, die nach der Vergütungsordnung und Pauschalen abgerechnet werden, können nicht ewig gefordert werden.

Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, indem die Forderung entstanden ist. Hier ist allerdings nicht die Rechnung maßgebend, sondern der Zeitraum der Leistungserbringung. Bekommen Sie beispielsweise im Jahr 2019 eine Rechnung für die Einkommensteuererklärung 2012, dann können die Gebühren noch verlangt werden, wenn der Steuerberater die Erklärung im Jahr 2016 gemacht hat, aber erst 2019 abrechnet. Die Verjährung würde am 31.12.2016 zu laufen beginnen und endet am 31.12.2019.

Allerdings wäre in diesem Fall zu fragen, warum der Steuerberater die Einkommensteuererklärung für 2012 erst im Jahr 2016 gemacht hat und ob die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung zu diesem Zeitpunkt nicht schon abgelaufen waren.

Nicht selten kommt es nämlich vor, dass Steuerberater einen falschen Zeitraum der Leistungserbringung angeben, um eine Verjährung zu verhindern. Hier gilt es, sich den Zeitraum genau nachweisen zu lassen.

Zusammenfassung:

Ansprüche des Steuerberaters aus einer Rechnung verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt immer am 31.12. des Jahres, indem die Tätigkeit erbracht wurde. Wann die Rechnung gestellt wird, ist unerheblich. Vergütung nach Zeit muss zeitnah abgerechnet werden. Es muss genau geprüft werden, wann die Leistung tatsächlich erbracht wurde, um falsche Angaben hierzu zu enttarnen.

Haben Sie Fragen? Oder möchten Sie eine Rechnung vom Steuerberater prüfen lassen?

Gerne können Sie sich an mich wenden. Meine Kontaktdaten finden Sie unter Kontakt.

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

2 Replies to “Wann verjährt der Vergütungsanspruch des Steuerberaters?”

  1. Kai Harens says: 7. November 2022 at 17:44

    Hallo, ich habe 2020 einen Steuerberater beauftragt mein Unternehmen beim Finanzamt anzumelden, was auch vom Stwuerberater getan wurde. Danach habe ich nichts mehr von diesem Unternehmen gehört. Um Januar diesen Jahres habe ich den Steuerberater gewechselt, da ich von meinem alten Berater keine Rückmeldungen mehr erhalten habe und für 2021 vom Finanzamt sogar geschätzt wurde. Heute habe ich eine Rechnung erhalten vom alten Steuerberater und bin darüber dich etwas verwundert. Ist das so überhaupt rechtens jetzt erst eine Rechnung zu stellen?

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 29. November 2022 at 17:01

      Bitte senden Sie uns die Rechnung per Mail zu. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen.

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