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Private Equity: Venture Capital für Start-up und Existenzgründer

Privates Beteiligungskapital (Private Equity, Venture Capital) ist sowohl für Investoren als auch für Existenzgründer und Start-ups interessant. Doch gibt es bei der Beteiligung an Unternehmen oder der Aufnahme von Investoren eine Reihe juristischer Fallstricke zu beachten. Eine Beteiligungsvereinbarung ist dringend anzuraten. Oft ist eine solche Vereinbarung auch Vorbereitung für die Gründung einer Gesellschaft. Auch kann diese der Gründung eines Joint Ventures dienen.

Hier ergeben sich unterschiedliche Gestaltungsspielräume, die Sie nutzen sollten. Neben Kapital wird im Rahmen einer Beteiligung oftmals auch betriebswirtschaftliches Know-How seitens des Kapitalgebers bereitgestellt oder beim Aufbau von Geschäftskontakten und betriebswirtschaftlichen Entscheidungen Hilfestellung geleistet. Dies muss bei der Vertragsgestaltung besondere Berücksichtigung finden. So können z.B. bestimmte Mitspracherechte eingeräumt werden, die über die üblichen Rechte im Rahmen einer Beteiligung hinausgehen.

Wir unterstützen Sie mit großer Erfahrung bei der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung Ihrer Bedürfnisse. Gerne begleiten wir Sie auch bei den Verhandlungen mit deutschen und ausländischen Geschäftspartnern. Sprechen Sie uns an!

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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