Privates Beteiligungskapital (Private Equity, Venture Capital) ist sowohl für Investoren als auch für Existenzgründer und Start-ups interessant. Doch gibt es bei der Beteiligung an Unternehmen oder der Aufnahme von Investoren eine Reihe juristischer Fallstricke zu beachten. Eine Beteiligungsvereinbarung ist dringend anzuraten. Oft ist eine solche Vereinbarung auch Vorbereitung für die Gründung einer Gesellschaft. Auch kann diese der Gründung eines Joint Ventures dienen.
Hier ergeben sich unterschiedliche Gestaltungsspielräume, die Sie nutzen sollten. Neben Kapital wird im Rahmen einer Beteiligung oftmals auch betriebswirtschaftliches Know-How seitens des Kapitalgebers bereitgestellt oder beim Aufbau von Geschäftskontakten und betriebswirtschaftlichen Entscheidungen Hilfestellung geleistet. Dies muss bei der Vertragsgestaltung besondere Berücksichtigung finden. So können z.B. bestimmte Mitspracherechte eingeräumt werden, die über die üblichen Rechte im Rahmen einer Beteiligung hinausgehen.
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