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Aktuelles

Was gibt es für Gesellschaftsformen?

Welche Gesellschaftsformen, auch Rechtsformen genannt, gibt es in Deutschland? Am häufigsten kommen die folgenden Formen von Gesellschaften vor:

  • Einzelunternehmer
  • Eingetragener Kaufmann (eK)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • GmbH & Co. KG
  • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG aA)
  • Eingetragene Genossenschaft (eG)
  • Eingetragener Verein (e.V.)

Daneben gibt es noch seltener vorkommende Mischformen, ähnlich der GmbH & Co. KG. Bei sehr großen Familienunternehmen wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien manchmal mit einer anderen Aktiengesellschaft kombiniert und z.B. eine SE & Co. KGaA genutzt (z.B. Fresenius). Die SE (lateinisch: Societas Europaea) ist eigentlich keine deutsche, sondern eine europäische Gesellschaftsform, wird aber auch bei deutschen Aktiengesellschaften genutzt.

Gerade Gesellschaften & Co. KG kommen in vielen Variationen vor. So z.B. der e.V. & Co. KG oder auch die UG & Co. KG. Es handelt sich immer um Kommanditgesellschaften mit der Besonderheit, dass die allein persönlich haftende Gesellschafterin ihrerseits eine Gesellschaft oder ein Verein ist. Das hat natürlich große Vorteile bei der Haftung, da so niemand mit seinem privaten Vermögen haften muss.

Wer in größerem Umfang geschäftlich tätig ist oder Haftungsrisiken ausgesetzt ist, sollte sich für eine Kapitalgesellschaft entscheiden. Bei Personengesellschaften müssen meist alle Gesellschafter, bei der KG zumindest ein Gesellschafter die volle persönliche Haftung mit dem Privatvermögen übernehmen. Dies gilt natürlich auch für Einzelunternehmer und den eingetragenen Kaufmann.

Für Gründer und Start-ups empfiehlt sich die UG oder noch besser, die UG & Co. KG. Hier kann mit sehr geringem Startkapital ein Unternehmen mit guter Haftungsabsicherung gegründet werden. Natürlich können Unternehmer ihre Rechtsform auch zu jeder Zeit in andere Rechtsform umwandeln.

Wer überhaupt kein Haftungsrisiko hat oder scheut, kann als Einzelunternehmer, eingetragener Kaufmann oder in Form einer GbR auftreten. Vorteil ist die geringe Kostenlast und der kaum vorhandene Gründungsaufwand. Ein Gesellschaftsvertrag für eine GbR ist relativ schnell geschrieben. Zum Notar muss man dafür nicht und die Gründung gelingt praktisch am Wohnzimmertisch oder besser am Besprechungstisch eines Anwalts.

Bei Fragen zu den unterschiedlichen Rechtsformen, Gesellschaftsformen und der besten Gestaltung für Ihr Unternehmen, wenden Sie sich bitte an mich. Gerne berate ich Sie ausführlich dazu.

Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
schuh@recht-hilfreich.de

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Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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