Sie wollen sich an einer GmbH beteiligen oder Anteile einer anderen Gesellschaft erwerben? Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die ich hier kurz aufzeigen möchte.
Zunächst sollten Sie überlegen, welchem Zweck die Beteiligung dienen soll.
- Möchten Sie (nur) vom Gewinn der Gesellschaft profitieren?
- Möchten Sie mitreden, wenn es um wichtige Geschäfte geht?
- Benötigen Sie Sicherheit als Minderheitsgesellschafter?
- Wollen Sie bestimmte Gesellschafterrechte ausüben können?
- Wollen Sie Dienstleistungen erbringen oder gleichzeitig andere Geschäfte mit der GmbH machen?
Sie sollten sich auch überlegen, ob Sie nach außen in Erscheinung treten wollen oder ob die Beteiligung möglichst nicht erkennbar sein soll (typische oder atypische stille Beteiligung bzw. BGB-Innengesellschaft).
Gewissen Rechte sollten aber immer vorhanden sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ihr Gewinnanteil dadurch faktisch wertlos wird, weil der Gewinn der Gesellschaft niedrig oder sogar auf null gehalten wird. Die kann durch Ausgaben wie z.B. Gehälter leicht verwirklicht werden. Bei großen oder regelmäßigen Ausgaben, sollten Sie daher ein Mitspracherecht vereinbaren, sodass Ihr Gewinnanteil nicht ohne Ihre Zustimmung geschmälert werden kann.
Aufpassen bzw. Vorkehrungen treffen sollte man auch für den Fall der Verwässerung von Anteilen. Steigen weitere Gesellschafter z.B. in Form von Investoren in die Gesellschaft ein, wird Ihr Anteil immer kleiner, wenn das Kapital der Gesellschaft aufgestockt wird. Sie können im Fall einer Kapitalerhöhung auch komplett aus der Gesellschaft herausgedrängt werden, wenn das Kapital soweit erhöht wird, dass Sie nicht mitziehen wollen oder können.
Die meisten Beteiligungen enden auch irgendwann. Entweder besteht von Anfang an eine vereinbarte Laufzeit z.B. wegen eines kurzfristigen Kapitalbedarfs oder der Gesellschafter bzw. die Gesellschaft wollen die Beteiligung loswerden und kündigen. Auch hierzu sollte es Regelungen im Vertrag geben. Ansonsten drohen lange und teure Streitigkeiten über den Kündigungsgrund und die höhe einer Abfindung.
Gegen diese und weitere Szenarien kann man sich durch eine gute Gestaltung der Beteiligungsvereinbarung schützen. Wollen Sie sich erfolgreich an eine GmbH beteiligen, gibt es verschiedene Wege und Details, die bedacht werden sollten.
Gerne berate ich Sie individuell zu Ihrem Beteiligungsvorhaben. Kontaktieren Sie mich.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
schuh@recht-hilfreich.de
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