Dank Corona boomt das Geschäft mit Masken, Handschuhen und anderer medizinischer Schutzausrüstung. Leider sind am Markt derzeit sehr viele schwarze Schafe unterwegs. Wenn auch Ihnen große Mengen an Masken (derzeit vor allem solche der Marke 3M) angeboten werden, dann sollte genau geprüft werden, wer tatsächlich Käufer und Verkäufer sind.
Meist sind Vermittlungsgeschäfte in diesem Bereich regelrechte Kettengeschäfte. Abgeschlossene Kaufverträge über mehr als 1 Milliarde US-Dollar sind keine Seltenheit. Leider sind die Vertragspartner gar nicht in der Lage, solch hohe Summen aufzubringen. Sie selbst sind faktisch auch nicht der Käufer. Es gibt einen weiteren Kaufvertrag, mit welchem die Ware schon weiterverkauft wurde. Die längste mir bekannte Kette umfasst ganze 7 (!) Kaufverträge. Am Ende stand eine vermeintliche Investment-Gesellschaft aus den USA. Nach Prüfung des verlangten Proof of Founds (POF oder auch Kapitalnachweis ganannt) stellte sich dieser schließlich als gefälschtes Dokument heraus.
Es ist also zu raten, Geschäfte vorab genau zu prüfen, bevor hier Zeit und Geld investiert wird. Erfahrungsgemäß funktionieren die meisten Geschäfte nicht. Dabei ist festzustellen, dass ein erfolgreiches Geschäft umso unwahrscheinlicher ist, je höher die Mengen und Kaufpreissummen sind. Dabei zeigt meine Beobachtung, dass die Zahlen in jüngster Zeit geradezu in die Höhe schießen. Lagen mir anfangs noch Verträge mit einem Volumen von 50 – 100.000 Stück Masken vor, so sind aktuell (Ende Juli 2020) Mengen von über 1 Mrd. Stück keine Seltenheit mehr.
Ich wage die These aufzustellen, dass es so viele Masken, wie sie derzeit in allein mir vorliegenden Kaufverträgen stehen, auf der ganzen Welt nicht gibt.
Wie kann man sich im Masken-Geschäft schützen?
Wer mit Schutzausrüstung handeln möchte, sollte sich schützen. Allerdings hilft hier eine Maske nicht. Wenn Sie ein mögliches Vermittlungsgeschäft auf dem Tisch haben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Informieren Sie sich über den tatsächlichen Eigentümer der Ware. Schließen Sie eine NCNDA (Geheimhaltungsvereinbarung) mit Ihrem Kontakt. Es gibt dann keinen Grund mehr, dass dieser Informationen über seinen Kontakt zurückhält.
- Lassen Sie sich einen Nachweis über den Warenbestand geben. Videos und Bilder sind massenweise im Netz zu finden. Lassen Sie daher ein Video erstellen, indem ein Schild mit Ihrem Namen gezeigt wird. Machen Sie eine Live-Videokonferenz mit dem Lager. Geht es um ein großes Geschäft, dann besuchen Sie das Lager oder schicken Sie einen Dritten dorthin. Beauftragen Sie einen Dienstleister vor Ort.
- Käufer müssen vorab einen Kapitalnachweis erbringen. Eine Bankbestätigung verbunden mit einer Freigabe, sodass Sie selbst bei der Bank anrufen können. Es tauchen immer wieder gefälschte Schreiben von Banken auf.
- Lassen Sie vorab eine Zahlung (und wenn es nur ein kleiner Bruchteil der Kaufsumme ist) auf ein Treuhandkonto überweisen. Das Geld ist beim Treuhänder (escrow account) sicher und steht Ihnen als Entschädigung für den Aufwand zu, sollte das Geschäft aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, platzen.
- Zu guter Letzt brauchen Sie natürlich auch eine wasserdichte Provisionsvereinbarung!
Verweigert einer der Beteiligten die Mitwirkung bei den o.g. Punkten, sollten Sie von dem Geschäft Abstand nehmen.
Gerne unterstütze ich Sie bei Vermittlungsgeschäften und Kaufverträgen mit Masken, Handschuhen oder anderweitiger Schutzausrüstung sowie bei der Erstellung von Provisionsvereinbarungen. Profitieren Sie von meiner Erfahrung als Treuhänder und Anwalt im Bereich der Vermittlungsgeschäfte.
Ihr Rechtsanwalt Florian N. Schuh
schuh@recht-hilfreich.de