Sehen Sie den Adler? Auf den ersten Blick durchaus verwechselbar mit dem Bundesadler. Ein solche Adler ist uns schon mehrfach über den Weg gelaufen bzw. geflogen. Auf einem Schreiben kann er durchaus den Eindruck vermitteln, es handle sich um etwas hoch offizielles von einer Behörde. Vielleicht ist dies ja die Idee der Regista Ltd mit dem Branchenverzeichnis oder Internetverzeichnis Regista.online.
Wer allerdings ein Formular dieser Firma unterzeichnet und zurückschickt, sieht sich mit einer Geldforderung konfrontiert, die von der Firma AN-MELDUNG GmbH geltend gemacht wird. Und tatsächlich steht in den Formularen, dass der Eintrag Geld kostet.
Unseres Erachtens steht den Kosten für den Eintrag jedoch kein Wert entgegen. Ist die Internetseite überhaupt bekannt? Nur dann hätte sie überhaupt einen Nutzen für den Eingetragenen.
Das hier verwendete Formular dürfte auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen, nach welcher sog. Trickformulare unwirksam sind, die den Eindruck erwecken, von offizieller Stelle zu kommen.
In den meisten uns bekannten Fällen ist dies so. Ein entschlossenes Zurückweisen der Forderung mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung hat bisher in allen von uns bearbeiteten Fällen mit Branchenbüchern dazu geführt, dass ein gerichtliches Vorgehen nicht stattgefunden hat. Wird die Forderung entsprechend zurückgewiesen, kehrt in der Regel Ruhe ein.
Benötigen Sie auch Hilfe bei der Abwehr von Forderungen? Senden Sie uns die Unterlagen an fragen@recht-hilfreich.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
…nicht zahlen, alles FAKE, jegliche Androhung wird niemals umgesetzt, auch „Inkasso“ ist natürlich nur ein weiterer Einschüchterungsversuch und völlig sinnlos…niemand wird bei ihnen an die Haustür kommen, oder sonstwie in „Erscheinung“ treten. Diese Typen spekulieren mit der Angst der „Betroffenen“, so daß ggf. doch der Eine oder Àndere bezahlt.