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Inkassoabwehr Wiesbaden: Beispiel flat4free und Vodafone

Folgende Mail erhielten wir von einem Betroffenen:

Mein Fall ist folgendermaßen: Ich habe am 04.09.2012 im Wiesbadener Hauptbahnhof an einem Stand einen Vertrag mit flat4free und Schneider & Schneider GbR abgeschlossen, wobei ich einen Internet-Stick und ein Handy von Vodafone zur kostenlosen Benutzung erhalten soll. Dabei bekomme ich jeden Monat einen Rechnung von Vodafone und von flat4free bekomme ich einen Scheck für den Aufwand. Das soll zum Zwecke von Marketing Aktionen sein. Für die ersten Monate habe ich auch einen Scheck bekommen danach nicht mehr. Als flat4free und Schneider & Schneider GbR auf meine viele Telefonversuche nicht reagierten (…) weiß ich nicht was ich machen soll. Ein Anfechtungsschreiben habe ich flat4free schon geschrieben aber keine Rückmeldung bekommen und Vodafone harrt darauf dass der Vertrag rechtmäßig in einem Shop entstanden ist. Ich hatte aber eine Zeugin dabei als ich den Vertrag abschloß und Vodafone schickt mir Mahnungen. Dabei habe ich schon auf Anweisung eines Vodafone Mitarbeiter das Handy und den Stick schon an Vodafone zurück geschickt. Die können mir doch nichts in Rechnung stellen das ich nicht habe und benutze? Oder?
Weiterhin weiß ich nicht ob ich mich wegen flat4free an die Polizei oder an die Staatsanwaltschaft wenden soll.
Ich bedanke mich im Vorfeld für ihr Interesse und die Mühe fürs lesen.
Mit freundlichen grüßen

Grundsätzlich gilt:
Wer Strafanzeigen erstatten möchte, kann sich sowohl an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wenden. Zuständige Ermittlungsbehörde ist immer die Staatsanwaltschaft, die von der Polizei als Hilfsbeamten unterstützt wird.
Unabhängig von der strafrechtlichen Frage bleibt aber stets die zivilrechtliche, d. h. Sie müssen sich zwingend gegen unberechtigte Forderungen wehren. Denn so manche Überraschung kann lautern:
VORSICHT:
So kann beispielsweise ein Telefonanbieter durchaus für einen Vertrag, für den eine Laufzeit vereinbart wurde, Kosten abrechnen, auch wenn Sie die zur Verfügung gestellten Dienste nicht nutzen oder etwa das Equipment zurückgegeben haben.
Entscheidend für die Forderungsabwehr werden jedoch nicht die strafrechtlichen Ermittlungen sein, sondern die Frage, ob Sie die von Ihnen behaupteten Umstände nachweisen können.
TIPP:
Achten Sie auf Ihre beweistechnische Absicherung!
Wenn Sie von Verträgen zurücktreten, diese anfechten, kündigen oder widerrufen, müssen Sie an die Beweissicherung denken. Ist Ihr Schreiben auch wirklich bei der Gegenseite zugegangen? Können Sie die Umstände Ihrer Einwände beweisen? Wie?
Haben Sie für eine Beweissicherung gesorgt, ist die Forderungsabwehr in der Regel unproblematisch.

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