Hi, How Can We Help You?
  • Adresse: 60322 Frankfurt am Main
  • Tel.: 069 95 92 91 90
  • Email: fragen@recht-hilfreich.de

Aktuelles

Übereifriges Inkasso birgt Nötigungsgefahr: So vermeiden Sie den klassischen Inkassofehler

Jüngst flattert wieder ein Inkassoschreiben eines jungen Kollegen auf den Tisch. Er erhebt gegen unsere Mandantschaft eine Forderung von rund 200 Euro. Eigentlich ein wirklicher Kleinkram und nicht weiter der Rede wert, wäre da nicht der durchaus pikante Hintergrund:
Unser Mandant behauptet, auf die Forderung sei wirksam verzichtet worden und zeigt uns eine PDF-Kopie eines Quittungsblocksdurchschlags auf dem tatsächlich die Unterschrift unter dem Verzicht steht. Der Gegenanwalt führt allerdings eine gewagte Argumentation ins Feld: Die Quittung sei gefälscht. Das sei Urkundenfälschung und gleichzeitig noch Betrug. Daher sei es besser, die Forderung doch zu bezahlen. Na ja, ansonsten müsse er halt Strafanzeige erstatten. Da waren wir doch ganz schön perplex. Solche gewagten Ausführungen wegen 200 Euro. Hola! Der Rest des Schreibens überschlägt sich allerdings vor Höflichkeit. Doch im Kern ist das schon wohl zu starker Tobak.
Hat sich der Kollege eigentlich die Originalquittung seines Mandanten mal vorlegen lassen, um den Wahrheitsgehalt der Mandantenaussage zu überprüfen? Dem Schreiben ist dies jedenfalls nicht zu entnehmen. Und hat sich der Kollege mal den Zusammenhang zwischen der Aussage: „bitte zahl“ und „sonst erstatte ich Anzeige“ überlegt? Hier könnten sensible Gemüter glatt eine Nötigung sehen.
Ein Sahnehäupchen kommt noch oben drauf: Die Ausführungen werden noch damit weiter gesteigert, daß für die Erstattung der Anzeige weitere 400 Euro anfielen und unserem Mandanten angelastet werden müßten. Ja, und schließlich habe er, der Anwalt, auch noch das Recht, seine Kosten von unserem Mandanten einzufordern, auch wenn schon ein Inkassobüro die Kosten für außergerichtliche Tätigkeit geltend gemacht hatte.
Hier verkennt der Kollege einige Kostengrundsätze: Außergerichtlich kann der gegnerische Mandant allenfalls nur einmal Kostenerstattung verlangen. Alles andere verstößt gegen den Grundsatz der Schadensminderungspflicht. Neu ist uns auch, daß die Kosten für eine Strafanzeige im Inkasso dem Gegner aufgebürdet werden können. Da würden wir doch gerne die Rechtsgrundlage erfahren.
Unser Mandant war so wenig über das Anwaltsschreiben erbaut, daß er gleich alle Rechtsmittel ausschöpfte: Staatsanwaltschaft, Rechtsanwaltskammer und Forderungsabwehr mit uns. Hier war der Kollege also deutlich über das Ziel hinausgeschossen und muß nun mit impulsiver Reaktion zurechtkommen.
Umsichtiges Inkasso heißt auch, daß man die Verhältnismäßigkeit im Blick hat. Die umstrittene Urkunde hätte ja auch problemlos in einem Zivilverfahren überprüft werden können.

TIPP:
Vermeiden Sie unbedingt, mit Ihrer Zahlungsaufforderung zu nötigen! Wie? Drohen Sie kein empfindliches Übel an, schon gar nicht in einer Wenn-Dann-Konstellation! Sagen Sie doch einfach, Sie möchten jetzt bitte Ihr Geld. Punkt. Welche Konsequenzen eine ausbleibende Zahlung hat, können Sie dann immer noch unter Beweis stellen. Sie müssen es ja nicht ankündigen. Wozu? Unser Inkassowissen zeigt, daß Drohungen die Zahlungen nicht beschleunigen. Das ist ein verbreiteter Trugschluß. – Beauftragen Sie lieber uns mit dem Forderungseinzug.

 

6 Replies to “Übereifriges Inkasso birgt Nötigungsgefahr: So vermeiden Sie den klassischen Inkassofehler”

  1. Femmedusoleil says: 17. März 2013 at 15:54

    Darf ich Ihren Artikel unter Angabe Ihrer Internet-Seite und Linksdresse zitieren?

    1. Uwe Martens says: 18. März 2013 at 14:32

      Bitte nennen Sie uns, für welche Internet-Seite Sie den Beitrag vorsehen. Danke.

  2. Wissensdurstiger says: 29. Juni 2012 at 05:58

    Den Hintergrund der Frage gut antizipiert ;-)

  3. Wissensdurstiger says: 28. Juni 2012 at 19:50

    Sehr geehrter Herr Martens,
    darf man erfahren, wer dieser „junge Kollege“ ist ? Daran dürfte es ein erhebliches öffentliches Interesse geben, da er ja wahrscheinlich auch versuchen wird auf andere Betroffene mit dieser Methode Druck auszuüben …
    VG

    1. Uwe Martens says: 28. Juni 2012 at 21:08

      Ihr Interesse und Ihre Neugierde können wir nachvollziehen, genauso wie das öffentliche Interesse. Nach der Struktur des Falles sieht es jedoch nach einem einmaligen Vorgang aus, so daß Sie hoffentlich nicht fürchten müssen, einem solchen Anwaltsschreiben ausgesetzt zu werden. Wer Anwaltsschreiben oder Inkassoschreiben dieser unberechtigten Art und Weise erhält, kann sich gerne an uns wenden. Wir wissen, in solchen Fällen zu helfen.

    2. Uwe Martens says: 28. Juni 2012 at 21:09

      P. S.: Er kommt nicht aus Osnabrück ;-)

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

This field is required.

You may use these <abbr title="HyperText Markup Language">html</abbr> tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

*This field is required.

ANTI-SPAM-FRAGE:

Erfahrungen & Bewertungen zu elixir rechtsanwälte