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Von Stuttgarter Zeitung zum Vermögensschutz bzw. asset protection befragt: Können Reiche Geld vor Insolvenz retten?

In der heutigen Online-Ausgabe berichten die Stuttgarter Nachrichten darüber, daß ein Verein die Drogeriekette Schlecker retten soll. Darin wurden auch wir als Vermögensschutz-Experten befragt:

Verein soll Schlecker retten

Wie auch schon bei unserem dieswöchigen, gut besuchten Vortrag beim Haus & Grund e. V., Frankfurt, erläutert, besteht eine breite Palette an Möglichkeiten, wie vermögende Personen, frühzeitig ihr Geld, ihr Vermögen und ihre Wertgegenstände vor dem Zugriff der Gläubiger retten und schützen können. Solche Schutzkonstruktionen werden in Fachkreisen als asset protection bezeichnet.

Hinweis:
Diese variantenreichen Gestaltungsmöglichkeiten gelten allerdings nicht nur für sehr reiche Personen, sondern können bereits für Familien mit einem Einfamilienhaus oder mit einem angesparten Vermögen von 50.000 EUR und mehr gelten.

Jeder sollte darauf achten, sein Geld, seine Werte und sein Vermögen zu schützen, und nicht nur auf eine hohe Rendite in der Geldanlage schielen. Denn was, bitte, bringt Ihnen eine tolle Rendite, wenn Ihr Geld von unvorhersehbaren Lebenskrisen (Haftung, Todesfall, Scheidung usw.) eines Tages komplett vernichtet wird und Sie vor der persönlichen Insolvenz stehen? Das muß nicht sein! Beugen Sie frühzeitig vor!

Gerne geben wir Ihnen erste Auskünfte zum Thema Absicherung, Pfändungsschutz, Schutz vor Gläubigern, den Anfechtungsmöglichkeiten und der Abwehr von Banken- oder sonstigen Forderungen. Wir bieten Ihnen die fachliche Hilfe.

Denn jeder, der unternehmerisch oder freiberuflich tätig ist, muss Risiken eingehen, sei es durch Investitionen, sei es durch das operative Geschäft selbst (z. B. Produkthaftung). Aus solchen Unternehmensrisiken können Schadensersatz- und Haftungsgefahren in beeindruckender Höhe entstehen.Vielfach – gerade bei Vorständen, Aufsichtsräten, Geschäftsführer und Freiberuflern (Ärzte, Architekten, Steuerberater usw.) – ist die Haftung dann oft eine höchstpersönliche. Mit einem Mal steht die wirtschaftliche Existenz der eigenen Familie auf dem Spiel. Wer hier nicht frühzeitig Vorsorge betreibt, geht unnötige Risiken ein, die von vornherein vermeidbar gewesen sind. Schützen Sie deshalb Ihr Vermögen und sei es nur die geerbte Immobilie.

Wie können Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern schützen?

Die goldene Regel hierfür lautet: Beginnen Sie mit dem Vermögensschutz, bevor irgendwelche erkennbaren Gefahren aufziehen! Sorgen Sie im Privat- und Geschäftsleben für klare Verhältnisse und frühzeitige Strukturierungen, die ihr erarbeitetes Vermögen auf Dauer bewahren!

Denken Sie im Geschäftsleben daran, sich abzusichern, sei es über die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsinstrumente (z. B. zweistufiger Unternehmensaufbau a la Wiesbadener Modell oder etwa Familienfonds), schließen Sie wasserdichte Verträge ab, variieren Sie im Familien- und Erbrecht so, daß Vermögenswerte geschützt bleiben, gleichgültig welches Risiko sich später realisiert (Tod, Verschuldung, Erkrankung usw.). Bei all diesen denkbaren Varianten müssen Sie unbedingt die Fristen und Vorschriften des Anfechtungsgesetzes beachten, damit nicht im Falle einer Insolvenz der Insolvenzverwalter Vermögen zurückholen kann. Es dürfen durch die Vermögensverlagerungen keine zusätzlichen, neuen Risiken entstehen. Denken Sie also auch immer an Rückforderungsrechte und Nutzungsrechte bei Übertragungsakten. Gerne helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung. Bitte rufen Sie uns einfach an.

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