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Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

Wie hoch dürfen die Kosten sein, die ein Inkassobüro berechnen darf? Grundsätzlich dürfen die Inkassokosten nicht höher sein als die Kosten, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen dürfte.
Können aus 2,00 € Hauptforderung so 100,00 € Gesamtsumme werden? Kaum. 70,20 € Kosten können theoretisch aber schon dazukommen. Wobei bei einer solch kleinen Hauptforderung die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist.

Anhand untenstehender Tabelle können Sie die maximalen Kosten ablesen, die ein Inkassobüro verlangen kann. Eventuell können noch keine Beträge für Ermittlungskosten (etwa 10,00 € wenn tatsächlich notwendig) und Mahnung hinzukommen (höchstens 2,50 €). Oftmals werden noch Kontoführungsgebühren und weitere Kosten berechnet, die aber nicht erstattungsfähig sind.
In unserem Beispiel (2,00 € Hauptforderung) schauen Sie also bei Hauptforderung bis 500,00 €. Es ergeben sich Inkassokosten i.H.v. maximal 70,20 €. Vielmehr kann nicht verlangt werden. Erst bei einer Hauptforderung von 500,01 € gilt die Tabelle bis 1.000,00 €, also 124,00 € Inkassokosten usw. Die Hauptforderung ist dabei der ursprüglich geforderte Betrag ohne Zinsen, Kosten und Mahngebühren.

Hauptforderung bis Gebühr Auslagen Gesamtkosten netto* USt. Gesamtkosten brutto*
500 € 58,50 € 11,70 € 70,20 € 13,34 € 83,54 €
1.000 € 104,00 € 20,00 € 124,00 € 23,56 € 147,56 €
1.500 € 149,50 € 20,00 € 169,50 € 32,21 € 201,71 €
2.000 € 195,00 € 20,00 € 215,00 € 40,85 € 255,85 €
3.000 € 261,30 € 20,00 € 281,30 € 53,45 € 334,75 €
4.000 € 327,60 € 20,00 € 347,60 € 66,04 € 413,64 €
5.000 € 393,90 € 20,00 € 413,90 € 78,64 € 492,54 €
6.000 € 460,20 € 20,00 € 480,20 € 91,24 € 571,44 €
7.000 € 526,50 € 20,00 € 546,50 € 103,84 € 650,34 €
8.000 € 592,80 € 20,00 € 612,80 € 116,43 € 729,23 €
9.000 € 659,10 € 20,00 € 679,10 € 129,03 € 808,13 €
10.000 € 725,40 € 20,00 € 745,40 € 141,63 € 887,03 €

*Die Umsatzsteuer kann nur verlangt werden, wenn der Gläubiger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies ist meist nur bei Privatpersonen oder sehr kleinen Unternehmen der Fall.
Bei Forderungen über 10.000,00 € können Sie auch den Kostenrechner benutzen.
Wird nach dem Inkassobüro noch zusätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet, bleibt es trotzdem bei der Höchstgrenze nach der Tabelle. Es dürfen Ihnen also keine Mehrkosten durch die Einschaltung des Anwalts entstehen. Viele Inkassobüros arbeiten aber mit Rechtsanwälten zusammen. Oft wird dem Inkasso auch nur der Briefkopf zur Verfügung gestellt. Dies dient aber lediglich dazu, den Druck zu erhöhen.
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20 Replies to “Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?”

  1. Saskia says: 6. Mai 2023 at 17:52

    Hallo. Ich habe gestern einen Mahnbescheid bekommen.
    Hauptforderung von 2,73 Eur
    Verfahrenskosten 105,97 Eur
    (Gerichtskosten: Gebühr 36,00 Eur; Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandkosten: Gebühr 49,00; Auslagen 9,80 Eur; 19% MWSt 11,17 Eur)
    Nebenforderungen:
    (Mahnkosten 23,48 Eur; Auskünfte 20,00 Eur; Bankrücklastkosten 9,00 Eur; Inkassokosten 90,96 Eur)
    Zinsen 0,26 Eur
    Die geforderte Gesamtsumme beläuft sich nun auf 252,40 Eur.
    Sind die Inkassokosten in Relevanz zur Hauptforderung noch angemessen, oder nicht tatsächlich viel zu hoch?

  2. Nur Gizem Tiryaki says: 19. November 2020 at 16:36

    Hallo
    bei mir ist die Hauptforderung 429,95€. Hinzukommen Auskunftskosten 13,75€, Inkassokosten 70,20€, Vergütung Inkassodienstleistung 25,00€, Gerichtskosten 32€, Zinsen 21,80€, Verfahrensgebühr 24€, Post und Telekommunikationsdienst 4,80€, Gerichtsvollzieherkosten 24,85.
    Gesamt: 646,35.
    Innerhalb von knapp zwei Monaten. Ist es so korrekt oder verlangen die mehr als ihnen zu steht. Würde es gerne erfahren und den Betrag dann sofort überweisen.
    lg

  3. Doudou says: 17. November 2020 at 17:34

    Guten Morgen, Sir,
    Als ich Student war, habe ich bei der Advanzia-Bank eine Goldkarte gezogen.
    Aufgrund meiner Unfähigkeit zur Rückzahlung kündigten sie den Vertrag 2017 und forderten mich auf, die Summe von 2400 € zu zahlen, die sie an ein Inkassobüro überwiesen.
    Heute habe ich einen Brief von dieser Firma erhalten, in dem geschrieben steht, dass meine Schulden 4500€ betragen.
    Ich würde gerne wissen, ob diese Berechnung normal ist.
    MfG!

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 19. November 2020 at 16:50

      Guten Tag, in diesem Fall müssten Sie uns bitte per Mail kontaktieren und uns die Unterlagen zur Prüfung zusenden. Wir melden uns dann mit den Kosten und dem möglichen Vorgehen.

  4. Nihil says: 3. September 2020 at 14:43

    Einen schönen guten Tag.

    Die Tabelle rechnet ja in 500 Schritten. Wie schaut es aus, wenn der Betrag zum Beispiel 1242,59 beträgt darin enthalten folgendes: 1050,00 eigentlicher Betrag, Zinsen 3,09, Mahnkosten 10,00 Euro, Geschäftsgebühr nach § 13 RVG VV 7002 gem §§ 280.286 BGB 149,50 Euro, und so weiter.

    Ist hier der Betrag 149,50 Euro korrekt berechnet? Der Betrag ist ja unter 1500 Euro. Oder ist wir das immer bis zum angegebnen Betrag berechnet? Also Bis 1500 Euro?

    Vielen Dank.

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 4. September 2020 at 19:06

      Hallo, bis zur nächsten Stufe ist es immer der selbe Betrag. Bei 1.050,00 € (es geht immer nur nach der Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten) gilt die Stufe bis 1.500,00 € also sind 149,50 € Kosten richtig.

  5. Thomas says: 3. September 2020 at 08:04

    Habe Inkassokosten wegen einer Forderung bekommen hauütkosten 109.75 und 564,90 inkassokosten kommen hinzu das ist doch nicht rechtens oder

  6. chris says: 27. August 2020 at 13:34

    guten Tag….bei einer hauptforderung von13,23€ wegen nicht eingelöster kartenzahlung und ich den mahnbescheid bzw.den wiederspruch versäumt habe…habe ich jetzt eine zwangsvollstreckung auf meinem konto von 13,23€ Hauptf.(bereits ausgeglichen)und 277€ zzgl.zinsen durch inkasso…
    auf meinem konto befindet sich nur das kindergeld für meine vier kinder…ist das korrekt

  7. Max says: 3. Juli 2020 at 16:05

    Hallo unzwar habe ich folgendes Anliegen,
    ich habe damals eine Rechnung von 8,57 Euro mittels Lastschrift bezahlt und mangels Kontodeckung nicht bezahlt.
    Ich habe ehrlich gesagt eine Zeit lang den Überblick verloren und nicht mehr daran gedacht auch wenn es dumm klingt.
    Vor 2 Tagen kam ein Mahnbescheid mit einer Forderung von über 201,80 €. Ich bin gewollt dieses zu bezahlen aber der Betrag kommt mir Utopisch vor. Kann mir einer sagen ob dieses Legitim ist und was ich unternehmen kann?
    MFG

    1. Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh says: 3. Juli 2020 at 18:49

      Ohne Prüfung lassen sich die Gebühren nicht bestimmen. Aber wahrscheinlich sind höchstens folgende entstanden:

      Gerichtskosten: 32,00 €
      außergerichtliche Inkassokosten: 70,20 €
      Inkassokosten für Mahnbescheid: 24,75 €

      Sie könnten gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch einlegen und dann direkt den Betrag Hauptforderung 8,57 € + Verfahrenskosten 126,95 € überweisen. Geben Sie dies so auch im Verwendungszweck an. Es ist unwahrscheinlich, dass der Restbetrag gerichtlich weiter verfolgt wird, da er wahrscheinlich nicht gerechtfertigt ist.

  8. ron bosawe says: 30. Oktober 2019 at 14:20

    Guten Tag,
    112€ Hauptforderung, 75€ Inkassokosten und dann noch 70€ Ratengebühren. Ist das so okay? Danke für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Gruß

  9. eisbein says: 29. August 2019 at 09:07

    Hallo,
    zu den maximal zulässigen Inkassogebühren findet man im Internet doch unterscheidliches:
    Im allgemeinen – wie auch hier – heißt es öfters, das maximal das 1,3-fache des Tabellenwerts (s.o.) berechnet werden darf – auf anderen Seiten, u. a. auf der von der Verbraucherzentrale. ist von einem ‚Erstschreiben‘ bzw, von einem ’standarisertem Brief‘ die Rede, für das nur der 0,3-fache Satz erhöben werden darf… oder gemäß eines Gerichtsurteiils (AG Gütersloh, Urteil vom 04.05.2018, Az.: 10 C 1099/17) der 0,5-fache Satz…
    Wie ist das einzuordnen?
    Unter welchen Kriterien handeslt es sich um ein ’standarisertes Schreiben‘?

  10. Ingo says: 10. August 2019 at 22:51

    Guten Tag,
    ist diese Tabelle bindend? Ich habe ein Inkassofall vorliegen der mich stutzig macht. 5056,80 ist die Forderung. Inkasso 6117,86 +5% Prozentpunkte ausgehend von den 5056,80. Ich wurde heute gefragt ob die Differenz in Höhe von 1061,05 Euro Inkassogebühren sind. Es scheint so zu sein obwohl hier keine Tabelle der Gebühren bzw. Auflistung vorgelegt wurde.
    Allgemein wenn ich die Tabelle hier nehme währe das Maximum an Gebühren 572 Euro also sag ich mal 580 Euro. Wie soll sich der Schuldner in so einen Fall verhalten wenn ein Inkasso zwar die Forderung des Gläubigers richtig aufführt aber alles andere dann überzogen ist? Gleichzeitig steht in dem Schreiben das eine Vergleichsgebühr für den Ratenvertrag erhoben wird ohne Nennung der Höhe für diese Gebühr. Fraglich auch ob es überhaupt zulässig ist so eine zusätzliche Gebühr zu verlangen. Es geht schließlich um eine Ratenvereinbarung für die eine extra Gebühr fällig werden soll. Vergleich hieße eine Summe x und das Thema ist komplett erledigt. Hier aber nicht der Fall.

    1. elixir says: 12. August 2019 at 09:17

      Guten Tag,
      ja, die Tabelle ist bindend. Höhere Kosten können von Ihnen nicht verlangt werden. Sie sollten eine detaillierte Forderungsaufstellung anfordern. Nur dann kann die Zusammensetzung des Betrages genau kontrolliert werden. Die Vergleichsgebühr wird bei der genannten Hauptforderung 531,00 € betragen. Ggf. kommen noch 100,89 € USt. hinzu, wenn der Gläubiger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Vergleichsgebühr kann nur gefordert werden, wenn Sie mit dieser im Rahmen einer Vereinbarung einverstanden sind.
      Wenn Sie Hilfe bei der Prüfung der Forderungsaufstellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
      Mit freundlichen Grüßen
      Florian N. Schuh
      Rechtsanwalt

  11. Oktay says: 17. Juni 2019 at 19:53

    Guten Tag habe jetzt festgestellt dass ich einen Cent auf mein Konto überwiesen bekommen habe dabei stellte sich raus dass ein Inkassobüro mich über diese Art und Weise informieren möchte dass ich bei einem Supermarkt Händler Schulden habe die Forderung lautet 9,90 € plus 9,10 € Gläubiger Spesen und 27 € Inkassokosten jetzt ist meine Frage ist das überhaupt rechtens auf diese Art und Weise mich anzuschreiben und ich finde die Kosten sind viel zu überhöht für die geringe Summe und die Schulden entstanden am 18.04 und es wurde auch kein zweites Mal versucht das Geld abzuheben

    1. elixir says: 19. Juni 2019 at 11:30

      Guten Tag, Inkassokosten i.H.v. 27 € sind i.d.R. nicht zu beanstanden. Oft werden auch bei kleinen Summen 83,54 € bzw. 70,20 € verlangt. Wenn die Lastschrift nicht eingelöst wurde, entstehen dem Gläubiger Kosten. Es ihm daher auch nicht zuzumuten, mehrmals zu versuchen, abzubuchen. Er muss die Kosten schließlich vorlegen.

  12. Sunny says: 18. März 2019 at 19:50

    PS: Wer die Vorsätzlichkeit des Handelsn abstreitet, der müßte sich ja dann aber bez. seiner Kompetenz und der Berechtigung seinen Beruf richtig auszuführen verantworten. Dann wäre die Person nämlich evtl. am falschen Platz. Und es sollte verhindert werden, daß anderen Menschen dadurch ständig Schaden entsteht…
    Sie müßten den Stoff, der hier angeblich nicht beherrscht wird, verpfichtend nachholen und per Prüfung Rechenschaft darüber ablegen! Dann kann man sich zumindest in dem Gebiet zukünftig nicht mehr mit Unkenntnis herausreden! (Auch besonders für Jobcenter gut geeiget!)
    Das dürfte bereits einge Ärgernisse dieser Art erfolgreich unterbinden.

  13. Sunny says: 18. März 2019 at 19:39

    Einfach nicht zu fassen… Wieso soll denn bis zu 500€ bei jeder Summe dieselbe Gebühr rechtens ein?!
    70,20€ bedeuten im Verhältnis zu 500€ etwas anderes als zu 100€! Hier würden sich die Kosten ja schlagartig verdoppeln!! Ein Fünftel wäre wohl angemessener. Mit ca. 15€ insgesamt käme man einer Verhältismäßigkeit schon näher…
    Das Schlimmste ist aber, daß in diese Grauzone zunächst erstmal alles überzogen und ausgereizt wird, natürlich vorsätzlich zum Druckerzeugen, wieder besseren Wissen, daß bei Gegenwehr zurückgerudert werde muß…
    Wirklich abartig! Diesen demütigenden Praktiken sollte man endlich schärfer entgegentreten.
    Z.B. sollten Anwälte oder diese Inkassos bei mehrfachen Verstößen zur Rechenschaft gezogen werden.

  14. Klaudija Nurkovic says: 5. Oktober 2018 at 15:31

    Habe verspätet gezahlt
    1Mahnung jetzt inkasso
    Betrag 7,40
    Inkasso will jetzt 61.42 rechtens?
    Paar Tage über der Frist der Mahnung überwiesen

  15. Petra Japes says: 13. Juli 2018 at 13:10

    Hallo ich habe eine Rechnung verbummelt im Umzug.
    Höhe 28€
    Das Inkassobüro verlangt jetzt insgesamt 148€
    Ist das rechtens?

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