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Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie ein gerichtliches Mahnverfahren abläuft.

Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist eine sehr einfache Möglichkeit, um an einen Vollstreckungstitel zu gelangen, mit dem dann über einen Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Hierzu stellt man zunächst einen Antrag an das zuständige Mahngericht. Ein Vorteil ist, dass der Anspruch nicht begründet werden braucht und auch keine Unterlagen eingereicht werden müssen. Das Gericht stellt dann einen sog. Mahnbescheid an den Gegner zu. Ab Zustellung hat dieser dann zwei Wochen Zeit, gegen diesen Mahnbescheid einen Widerspruch einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, kann ein sog. Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch dieser wird dem Gegner zugestellt. Dieser hat dann weitere zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Erfolgt dieser Einspruch nicht oder nicht fristgemäß, dann wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und es kann mit diesem die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Erfolgt ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid, dann ist das Mahnverfahren damit beendet. Will man an dieser Stelle weitermachen, dann muss man den Anspruch in Form einer Klageschrift begründen. Erfolgt erst nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids ein Einspruch, dann folgt diesem unmittelbar ein Gerichtstermin. Auch hier muss vorher der Anspruch in Form einer Klageschrift begründet werden.

Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll?

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn man nicht erwartet, dass die Gegenseite einen Widerspruch beziehungsweise Einspruch einlegt. Ist man sich schon vorab sicher, dass eine solche Reaktion der Gegenseite erfolgen wird, dann kann man auch direkt eine Klage einreichen und sich den Umweg über das Mahnverfahren sparen. In diesem Fall würde man nur Zeit und Geld verlieren.

Erfolgt aber kein Widerspruch und kein Einspruch, erhalten Sie – verglichen mit einem Klageverfahren – sehr schnell, einfach und kostengünstig einen Vollstreckungstitel.

In vielen Fällen macht ein vom Gericht zugestellter Mahnbescheid Eindruck. Auf diesen erfolgt oft eher eine Zahlung, als auf ein einfaches Mahnschreiben.

Das Mahnverfahren kann auf der offiziellen Seite der Mahngerichte online beantragt werden. Oder Sie wenden sich direkt an uns.

Was kostet ein gerichtliches Mahnverfahren?

Es entstehen Gerichtskosten, die allerdings erheblich geringer sind als die Kosten eines Klageverfahrens. Beantragen Sie den Mahnbescheid über einen Rechtsanwalt, entstehen Rechtsanwaltsgebühren. Auch diese sind aber geringer, als die Kosten, die im Falle eines Gerichtsverfahrens entstünden. Die Kosten hängen von der Höhe der Forderung ab. Es gibt hierzu Kostenrechner im Internet. Z.B. hier. Sie können die Kosten des Mahnverfahrens direkt mit dem Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid der Gegenseite auferlegen. Auch besteht die Möglichkeit, Verzugszinsen geltend zu machen.

Autor: Rechtsanwalt Dipl. Jur. Florian N. Schuh

Florian N. Schuh ist Rechtsanwalt und Partner bei den elixir rechtsanwälten | martens & partner, Frankfurt am Main, mit den Tätigkeitsschwerpunkten Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie Schutzrechte. KONTAKT Tel.: 069 95 92 91 90 Mail: schuh@recht-hilfreich.de RA Schuh bei LinkedIN

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