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Tagsarchive: Gesellschafterbeschluss

In der komplexen Welt des deutschen Gesellschaftsrechts stellt sich für GmbH-Geschäftsführer immer wieder eine heikle Frage: Dürfen sie Geschäfte mit sich selbst als Privatperson oder als Vertreter einer anderen Firma abschließen? Die Antwort darauf ist nicht einfach und birgt erhebliche rechtliche Risiken. Das Insichgeschäft: Ein juristischer Balanceakt Grundsätzlich verbietet § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)…
Satzungsdurchbrechung im GmbH-Recht: Zwischen Flexibilität und Rechtssicherheit   In der Welt der GmbHs gibt es ein juristisches Phänomen, das sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter vor Herausforderungen stellen kann: die Satzungsdurchbrechung. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, und welche Konsequenzen hat er für Ihr Unternehmen? Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf dieses komplexe…
Wie hoch die Vergütung eines Geschäftsführers ausfällt, wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Nun kann es vorkommen, dass ein Mehrheitsgesellschafter zugleich zum Geschäftsführer ernannt wird und in der Gesellschafterversammlung quasi selbst über die Höhe seines Gehaltes bestimmt. Solche Gesellschafterbeschlüsse können auch auf Veranlassung der überstimmten Minderheitsgesellschafter gerichtlich überprüft werden, so das Oberlandesgericht Hamm in einer…
In den Führungsetagen herrscht oftmals Eile und Hektik. Allerlei geschäftliche Anfragen stürzt ab Geschäftsführung ein . Viel zu oft gehen dabei die eigenen Interessen verloren. Vereinbarte Tantiemen, Gehaltserhöhungen, Erstattung von Reisekosten, Aufwendungspauschalen, Boni, Sonderzahlung, Gehaltsvariablen und vieles mehr, was vereinbart wird, wird oftmals zwischen Tür und Angel quasi auf Zuruf abgestimmt. Weder wird der entsprechende…
1. Freie Mitarbeiter ohne Statusfeststellungsverfahren beschäftigen. 2. Lohnsteuer und Sozialabgaben nicht oder unvollständig abführen. 3. Bürgschafts- oder Patronatserklärungen abgeben. 4. Weisungen ignorieren, die als Gesellschafterbeschlüsse ergingen. 5. Den unmittelbaren Kontakt zur Basis / Belegschaft verlieren. 6. Die private Vermögensabsicherung vernachlässigen. 7. Von der finanzierenden Bank angesprochene Themen / Aufgaben unterschätzen. Willst Du Dich persönlich als…
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