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Wer schreibt, der bleibt: Warum Geschäftsführer auf eine vollständige Dokumentation achten müssen, wenn es um ihre eigenen Gehalts- und Zahlungsansprüche geht

Klage im Urkundenprozess, um Zahlungsansprüche von Vorständen, Geschäftsführern durchzusetzen

In den Führungsetagen herrscht oftmals Eile und Hektik. Allerlei geschäftliche Anfragen stürzt ab Geschäftsführung ein . Viel zu oft gehen dabei die eigenen Interessen verloren.

Vereinbarte Tantiemen, Gehaltserhöhungen, Erstattung von Reisekosten, Aufwendungspauschalen, Boni, Sonderzahlung, Gehaltsvariablen und vieles mehr, was vereinbart wird, wird oftmals zwischen Tür und Angel quasi auf Zuruf abgestimmt. Weder wird der entsprechende Gesellschafterbeschluss zu den Akten genommen noch kommt es gar erst zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern über die zugesagten Zahlungen. Dies kann sich sehr schnell als Kardinalfehler erweisen. Jede Vereinbarung über bestimmte Zahlungszusagen sollte auf jeden Fall schriftlich fixiert werden und entsprechend den gesetzlichen Formvorschriften so vorbereitet und beschlossen worden sein, dass sie einer gerichtlichen Prüfung standhält. Es genügt also nicht, nur die Vereinbarung über die Zahlung zu den Akten zu nehmen, sondern ich empfehle auch den dazugehörigen Gesellschafterbeschluss sich vorlegen zu lassen und ebenfalls zu den Akten zu nehmen. Dies hat einen ganz einfachen Hintergrund. Wenn später einmal Fragen oder Diskrepanzen in Bezug auf die Bezahlung anstehen sollten, kann über eine ordnungsgemäße Dokumentation ein viel einfacher Verfahrensgang gewählt werden: das sogenannte Urkundenverfahren.

Im Gegensatz zu arbeitsgerichtlichen Verfahren, wo Urkundenverfahren von Gesetzes wegen untersagt sind, können bei Vorstands– und Geschäftsführerklagen auf Zahlung(en) aufgrund des bestehenden Dienstvertrages diese im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor den Zivilgerichten durchgesetzt werden. Dies ist ein klarer Vorteil gegenüber arbeitsgerichtlichen Verfahren. Dort ist das Urkundenverfahren ohne Weiteres möglich. Das Urkundenverfahren setzt die vollständige Dokumentation allein mit Urkunden, allgemein gesagt mit Schriftstücken, zu allen möglichen Klageanforderungen voraus, aus denen sich der Anspruch auf Zahlung ergibt.

Hast du als Geschäftsführer oder Vorstand Ansprüche auf Zahlung? Dann wende dich bitte direkt an mich: 069 95 92 91 90. Ich weiß schnelle, einfache und effektive Wege, Dir zu Deinem Recht zu verhelfen. Unterlagen sendest Du bitte direkt an: fragen@recht-hilfreich.de

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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