Aus der Anwaltstrickkiste:
Immer öfter begegnet einem im Geschäftsverkehr eine ausländische Firma. Was steckt rechtlich dahinter?
Lassen wir einmal die Gründe zur Errichtung einer ausländischen Firma aus steuerlichen Gründen weg. Die Panama Papers hatten gezeigt, dass hier vielfach nicht sauber gearbeitet wurde. Betrachten wir daher nur die rechtliche Seite, so können hinter einer ausländischen Firma folgende Gedanken stecken:
1.
Der Gründungsaufwand und die damit verbundenen Kosten können im Ausland teilweise deutlich günstiger ausfallen als bei uns. Daher gab es noch vor Jahren einen Hype um die englische Limited, bevor die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Deutschland gesetzlich verankert wurde .
2.
Manche Länder bieten die Möglichkeit anderer gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen als bei uns. Wer beispielsweise gerne anonym bleibt, findet im Ausland entsprechende Optionen. Beispielsweise sind die Aktieninhaber einer Aktiengesellschaft in Costa Rica kaum zu identifizieren. Hier herrscht Vertraulichkeit und Anonymität.
3.
Sollten in Deutschland Gründe für eine Klage gegen die ausländische Firma bestehen, stellt sich für etliche die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, wenn man eine ausländische Firma verklagen möchte. Das Risiko kann erheblich sein. Es fragt sich, welches Recht anwendbar ist, wie die Rechtsdurchsetzung erfolgen soll. In manchen Ländern besteht ein durchaus hohes Prozessrisiko,
sei es, weil Urteile aufgrund von Bestechung erlangt werden (Bulgarien?),
sei es, weil die Rechtsanwendung krass vom deutschen Verständnis abweicht,
sei es, dass durchaus exorbitante Kosten für Anwälte und Gericht im Ausland anfallen.
Das waren nur drei Beispiele. Willst Du mehr wissen oder eine Firma im Ausland oder in Deutschland gründen? Sprich mich an: 069 95929190 oder fragen@recht-hilfreich.de. Ich helfe dir gern!
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