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Fristlose Kündigung: Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen fehlender Gesellschafterloyalität

Jeden Geschäftsführer trifft eine so genannte Neutralitätspflicht, d. h. er hat sämtliche Gesellschafter einer GmbH stets gleich zu behandeln und darf sich nicht auf die Seite eines Gesellschafters stellen. Dies folgt aus der „gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht“, die den Geschäftsführer trifft. Hieraus können sich Fürsorge- und Rücksichtnahmepflichten für den Geschäftsführer ergeben. Er muss demnach auf die berechtigten Anlieger der jeweiligen Gesellschafter achten.

So weit die graue Theorie. In der Praxis gestaltet sich die Beziehung zwischen Gesellschaftern und den Geschäftsführern oft sehr unterschiedlich, manchmal mit feinen Nuancen, manchmal auch offen provokant distanziert. Hier müssen Geschäftsführer durchaus Feingefühl und Sorgfalt walten lassen. Ansonsten kann eine Abberufung als CEO aus wichtigem Grund drohen.

Sollten der Geschäftsführer beispielsweise mit einem Minderheitsgesellschafter gut können und sich der Mehrheitsgesellschafter daran stören, kann bei Fehlern eine fristlose Kündigung erfolgen. Er kann dann als GmbH-Chef abberufen werden, wenn er sich über Jahre hinweg zum Fürsprecher der Interessen eines Minderheitsgesellschafters gemacht haben. Das Vertrauensverhältnis zum Mehrheitsgesellschafter kann dadurch nachhaltig und unwiderruflich zerstört sein, entschied das Kammergericht Berlin (Az.: 2 U 56/19). Ist das Vertrauensverhältnis entsprechend nachhaltig gestört, kann bereits dies genügen, um den CEO rauszuwerfen. Um deutlich zu sein: Es muss nicht zwingend pflichtwidrig oder schuldhaft gehandelt worden sein! Auch muss der Gesellschaft kein Schaden entstanden sein. Allein die fehlende Neutralität und Loyalität zu einem Gesellschafter genügt, um eine Abberufung durchzusetzen.

Wenn Sie Geschäftsführer oder Gesellschafter sind und vor einem Konflikt zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern stehen, kontaktieren Sie uns. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung im Unternehmensrecht und helfen Ihnen schnell und kompetent. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens: martens@recht-hilfreich.de, Tel.: 0 69 – 95 92 91 90.

 

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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