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Unternehmerische Finanzlücke mit Darlehen überbrücken: Steuervorteil und Familiensinn

Wie Finanzierungslücken überbrückt werden; welche Vorteile Darlehen gegenüber Umsatzsteigerung haben; wie bei Familiendarlehen zu verfahren ist.

In jeder Phase des Lebens und der unternehmerischen Tätigkeit, sei es in der Selbständigkeit, sei es als Firmeninhaber, kann es einmal zu einem finanziellen Engpass kommen. Finanzielle Engpässe lassen sich natürlich eigeninitiativ auf zwei Arten beheben: entweder es wird der Umsatz angekurbelt, ohne dass eklatant hohe Marketingkosten dafür anfallen, oder es wird Fremdgeld aufgenommen, wenn eben das eigene erwirtschaftete Geld nicht genügt.

Fremdgelder können über Kredite von Banken oder als private Darlehen aufgenommen werden. Der Vorteil von Krediten und Darlehen im Gegensatz zu Einnahmen besteht darin, dass keine Steuerlast hierauf entfällt. Gelder, die als Darlehen oder Kredit gegeben werden, müssen nicht versteuert werden. Erhöhen sie hingegen die Umsätze und damit die Einnahmen, fallen logischerweise entsprechende Steuern an und die Vorauszahlungen auf beispielsweise die Einkommenssteuer werden abgerufen. Gleichzeitig ist die Umsatzsteuer abzuführen. Dies alles belastet die Liquidität weiter. Bei der Erhöhung der Umsätze ist auch die zwingende Folge, dass nicht nur Abgaben, Steuern und so weiter anfallen, sondern dass je nach Umfang der Erhöhung der Umsätze auch mehr Mitarbeiter beschäftigt werden müssen oder sich andere Betriebskosten erhöht anfallen, um die Arbeit, die durch den erhöhten Umsatz anfällt, zu bewältigen. Vor all diesen negativen Hintergründen ist es durchaus eine Überlegung wert, nicht nur auf die Erhöhung der Umsätze zu achten, sondern durchaus auch einmal die Aufnahme von Fremdkapital durch Darlehen oder Kredite in Erwägung zu ziehen.

Üblicherweise werden Banken angesprochen, um Fremdkapital zu geben. Dies sind jedoch nicht die einzigen Fremdkapitalgeber. Es können von Freunden oder aus der Familie Darlehen erbeten werden. Es gibt Business Angel, Investoren oder andere Interessierte, die einer Verzinsung der Gelder aufgeschlossen gegenüberstehen, insbesondere weil zurzeit die Niedrigzinsphase keine ordentliche Rendite erlaubt. Insofern dürfen wir hier die Empfehlung aussprechen, sich nicht gleich den Banken zuzuwenden. Schauen Sie sich nach Alternativen um.

Wir helfen gerne und stehen mit weiteren Vorschlägen gerne zur Seite. Es ist an die Auflage eines Franchisesystems zu denken genauso wie an die Aufnahme neuer Gesellschafter. Dies alles kann Geld in die Unternehmenskasse spülen.

Nehmen wir ein Beispiel, die Aufnahme von Darlehensgeldern aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis. Sofern Familie und Freunde Sie unterstützen wollen und ein Darlehen zur Überbrückung der Finanzlücke zur Verfügung stellen wollen, gilt es, auf ein paar Feinheiten zu Ihren Gunsten zu achten. Um nicht in eine steuerliche Falle zu tappen, ist ein Darlehensvertrag unerlässlich. In den Darlehensvertrag sind nicht nur die Parteien genau zu bezeichnen, sondern auch der Betrag sowie die gesamten Umstände um das Darlehen selbst. Achten Sie hierbei bitte darauf, dass über die Frage der Rückzahlung des Darlehens zuvor von Ihnen nachgedacht wird. Es gibt hierbei zwei grundsätzliche Optionen. Die eine Option besteht darin, dass kein Fälligkeitsdatum, also kein genaues Datum, wann die Summe zurückzuzahlen ist, benannt wird. Die andere Option besteht darin, genau festzulegen, wann welche Beträge wie zurück zu bezahlen sind. Wird kein genaues Datum genannt, ist das Darlehen durch den Darlehensgeber zu kündigen und Sie haben üblicherweise ein paar Monate, um dann ihre Rückzahlungsverpflichtung nachzukommen. Ist der Fälligkeitszeitpunkt für die Rückzahlung des Darlehens präzise formuliert, dann haben Sie die Verpflichtung zu dem besagten Zeitpunkt zurückzuzahlen.

Achtung: Sie kommen aufgrund der Nennung eines Fälligkeitsdatum schnell in Verzug, das heißt, es fallen dann sehr hohe gesetzliche Verzugszinsen an, wenn Sie nicht zahlen sollten. Umgekehrt haben sie aber mit dem Fälligkeitszeitpunkt einen klaren Stichtag und können sozusagen absehen, ob Sie zahlen wollen und können. Sollten Sie wider Erwarten zum Fälligkeitszeitpunkt nicht zahlen können, dann kann nach drei Jahren die Forderung verjähren. Darlehenssumme, die nicht fällig sind, verjähren erst einmal nicht. Hierzu muss erst das Darlehen gekündigt und damit die Darlehenssumme fällig gestellt werden. Wer auf die Option der Verjährung spekuliert, sollte zwingend einen Fälligkeitszeitpunkt aufnehmen. Spätestens nach 3 Jahren ist dann eine Verjährung der Rückzahlung eingetreten. Außer diesen Gedanken zur Frage der Fälligkeit haben Sie auch die Frage der Verzinsung aufzunehmen. Im Rahmen der Niedrigzinsphase können Sie sich hierbei gerne an den banküblichen Zinsen orientieren. Auch eine höhere Verzinsung ist denkbar. Sie sollten aber eine Verzinsung zu 0 % vermeiden, weil dies beim Finanzamt Hellhörigkeit auslösen könnte.

Im Rahmen der Darlehensgabe wäre auch zu überlegen, ob für die gegebene Darlehenssumme eine Sicherheit durch das Unternehmen oder Sie zu stellen ist. Das hat weniger damit zu tun, dass die Darlehensgeber abgesichert werden, sondern auch damit, dass damit der Darlehensvertrag eine Glaubwürdigkeit erlangt, die dem Finanzamt etwaige Schenkungsvorwürfe zunichte machen. Sicherheiten, die im Familien und Freundeskreis landen, sind auch vor dem Zugriff anderer Gläubiger geschützt. Es ist daher durchaus eine Überlegung wert, die Frage der Sicherheit mit dem Darlehensgebern zu besprechen.

Gerne helfe ich Ihnen bei der professionellen Ausarbeitung eines auf Sie genau angepassten Darlehensvertrages und stehe gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Bitte rufen Sie mich einfach an.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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