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Gefährliche Falle: faktischer Geschäftsführer haftet wie eingetragener Geschäftsführer

Nicht jeder Geschäftsführer wird in das Handelsregister eingetragen. Dort sind nur die offiziell bestellten vermerkt. Es gibt allerdings Geschäftsführer, die nicht im Handelsregister stehen, aber als solche behandelt werden – samt aller Folgen, auch der negativen. Sie haften wie echte Geschäftsführer. Die Rede ist vom faktischen Geschäftsführer.

Ob jemand als ein faktischer Geschäftsführer angesehen wird, ist vom Gesamterscheinungsbild abhängig, dass er abgibt. Die handelnde Person muss tatsächlich Aufgaben der Geschäftsführung übernehmen, die Geschicke der Firma maßgeblich lenken und dies auch nach außen hin verdeutlichen. Das ist ganz wichtig: Der Auftritt im Außenverhältnis. Ohne diese Außenwirkung geht es nicht. Und genau das kann einer der Hebel sein, um Dich vor dem Vorwurf der faktischen Geschäftsführung zu bewahren.

Warum ist der Vorwurf des faktischen Geschäftsführers so brisant? Nun, als faktischer Geschäftsführer können Dich zwei harte Rechtspositionen treffen: zum einen die steuerliche Organhaftung, zum anderen die Geschäftsführer-Durchgriffshaftung. Beides kann ruinös werden, weil Dich in diesen Fällen keine Rechtsform schützt – weder eine GmbH noch eine AG oder sonstige haftungsbeschränkte Rechtsform (Limited, UG usw.). Bei der steuerlichen Organhaftung haftest Du gegenüber dem Finanzamt als (faktischer) Geschäftsführer für alle Steuerschulden der Firma (also auch Umsatzsteuer, Lohnsteuer usw.) privat. Bei der Geschäftsführer-Durchgriffshaftung können Geschäftspartner der Firma ebenfalls gegen Dich privat vorgehen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, gegen das Markenrecht, gegen das Produkthaftungsrecht, gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschriften und vieles mehr zählen dazu. Ein sehr teures Sammelsurium. Also: Vermeide die Falle als faktischer Geschäftsführer. Halte Dich aus dem Tagesgeschäft draußen, zumindest bei allen Angelegenheiten, die nach außen getragen werden. Gegen die Erledigung rein interner Angelegenheiten (Verbuchen von Belegen, Entwurf von Werbeanzeigen, Bestellabwicklung etc.) spricht hingegen nichts (vgl. OLG München, Endurteil vom 17.07.2019 – 7 U 2463/18).

Was kannst Du machen, wenn der Insolvenzverwalter oder das Finanzamt gegen Dich vorgeht und sagt, Du seist faktischer Geschäftsführer gewesen und müsstest jetzt für die Firmenschulden mit Deinem Privatvermögen haften? Als allererstes: Ruf bitte sofort an! Telefon: 069 95 92 91 90. Dann besprechen wir die Möglichkeiten. Zuvor hilft es selbst möglichst viel Dokumentation zusammenzutragen, um die Art Deiner Tätigkeit zu belegen. Diese schickst Du bitte direkt an uns: fragen@recht-hilfreich.de.

Als faktischer Geschäftsführer darfst Du nur in die Haftung genommen werden, wenn Du wenigstens sechs der folgenden Voraussetzungen des Kernbereichs der Geschäftsführung erfüllst:

  1. Bestimmung der Unternehmenspolitik
  2. Bestimmung der Unternehmensorganisation
  3. Einstellung von Mitarbeitern
  4. Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Vertragspartnern
  5. Verhandlung mit Kreditgebern
  6. Eine dem Geschäftsführergehalt entsprechende Vergütung
  7. Entscheidung der Steuerangelegenheiten
  8. Steuerung der Buchhaltung

Diese Merkmale sind nur ein Orientierungsrahmen und dürfen nicht starr angewandt werden. Zumindest können hieraus ein paar Handlungsempfehlungen gezogen werden:

Meide auf jeden Fall die Führung von Geschäften der Firma nach außen! Im Konkreten heißt das: Überlasse das Verhandeln mit Vertragspartnern (Bank, Lieferanten, Berater etc.) anderen und zwar der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführung!

Alle, die im Außenverhältnis wie ein Geschäftsführers tatsächlich auftreten und damit die Geschicke der Firma deutlich prägen, gehen das Risiko der umfangreichen Haftung einer faktischen Geschäftsführung ein.

Hast Du Fragen? Ich helfe Dir schnell und unkompliziert und mit dem erforderlichen Nachdruck gegenüber Deinen Gegnern.

Bitte zögere nicht, mich zu kontaktieren.

Dein Rechtsanwalt
Uwe Martens

#elixir-rechtsanwälte #recht-hilfreich für DICH!

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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