Immer häufiger werden Kinder von pflegebedürftigen Eltern von den unterhaltszahlenden Sozialbehörden in Regreß genommen. Die Tendenz von Unterhaltsforderungen der Sozialbehörden gegenüber den Kindern nicht ausreichend vermögender Eltern werden voraussichtlich weiter zunehmen. Das legen die (bisher unveröffentlichten) Zahlen des Statistischen Bundesamtes nahe: Danach sollen hunderttausende Senioren in Deutschland sich eine Pflege im Altenheim finanziell aus eigenen Mitteln gar nicht leisten. Hier müssen (zunächst) die Sozialbehörden einspringen und Unterhaltszahlungen für die pflegebedürftige Person leisten. Die Zahl der Hilfsbedürftigen ist im Jahr 2010 um etwa fünf Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen sind demnach rund 411.000 Bedürftige auf Hilfszahlungen für deren Pflegeunterkunft angewiesen. Die Ausgaben für Pflege beliefen sich bundesweit auf mehr als 3,4 Milliarden Euro. Diese verauslagten Gelder versuchen die Sozialbehörden von den nahen Angehörigen wiederzuholen.
ACHTUNG:
Der gesetzliche Regreßanspruch der Sozialbehörden gegen die Kinder der pflegebedürftigen Eltern kann zu finanziell hohen Belastungen, oft in fünfstelliger Höhe, führen.
Jeder, der nicht genügend Einkommen und Vermögen hat, um die Kosten eines Altenheims zu bezahlen, kann einen Antrag bei den zuständigen Sozialbehörden stellen, die dann die Kosten übernehmen. Allerdings erfolgt diese Kostenübernahme nicht gratis, sondern wird von den nächsten Angehörigen wieder zurückgefordert, der sogenannte Unterhaltsregreß.
VORSICHT:
Vielfach erfolgen Schenkungen von Eltern an deren Kinder bevor der Pflegefall eintritt, z. B. die Übertragung einer Immobilie. Aber manchmal fallen die Schenkungen auch nicht gleich auf. Die Immobilie ist etwa schon an die Kinder übertragen, aber noch ein Nießbrauch zugunsten der Senioren im Grundbuch eingetragen. Wird diese Immobilienbelastung im Grundbuch gelöscht, kann es sich ebenfalls um eine entsprechende Schenkung handeln. Das wird häufig übersehen!
Erfolgen Immobiliarschenkungen oder Löschungen von Belastungen einer Immobilien im Grundbuch, schlägt die Regreßforderung gegenüber den Kinder der pflegebedürftigen Person besonders schwer zu Buche, da von den Sozialbehörden Geld gefordert wird, aber oft nur Sachwerte (eben die Immobilie) vorliegen.
TIPP:
Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Absicherung von sich und Ihren Eltern! Es gibt verschiedene Modelle, wie einem Sozialregreß, einem Unterhaltsregreß der Sozialbehörden, begegnet werden kann. Beachten Sie hierbei, daß die Behörde zunächst eine Schenkung und einen entsprechenden (gesetzlichen) Anspruchsübergang feststellen muß und erst danach die etwaige Höhe der Schenkung zur Diskussion steht.
Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, dessen Ersparnisse können unerwartet dahinschmelzen.
Hallo,
mein Vater lebt nun schon seit einiger Zeit in einem Pflegeheim. Dafür wird seine Rente sowie seine Ersparnisse verbraucht. Diese neigen sich jedoch dem Ende zu. Spästestens dann wird es allerhöchste Zeit Pflegegeld zu beantragen. Im Internet könnt ihr euch einen groben Überblick machen. Es ist ungemein wichtig, den Antrag rechtezitig zu stellen, sonst wartet man vergebens. Ich hoffe, das hilft euch weiter!