Das Verfahren wegen des Betreibens von Abofallen ist zwischenzeitlich bis zu den Plädoyers fortgeschritten. Eine Zusammenstellung zu dem aktuellen Ablauf des Strafverfahrens wegen des Vorwurfs von Abofallen hat Karl-Otto Donners erstellt.
Unabhängig davon, wie das Strafverfahren ausgehen wird, besteht zivilrechtlich die denkbare Möglichkeit, gezahltes Geld über Regreßansprüche zurückzuholen. Inwiefern Erfolgsaussichten hierbei bestehen, muß allerdings der Einzelfallprüfung vorbehalten bleiben.
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