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Achtung: Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz altem Führerschein

Jüngst rief uns ein Mandant an und teilte mit, dass er jetzt gerade ein Problem mit der Polizei in München habe. Der Polizist neben ihm habe eine allgemeine Verkehrs- und Fahrzeugkontrolle mit Prüfung von Führerschein und Fahrzeugpapieren vorgenommen. Pflichtgemäß – so teilte uns unser Mandant mit – habe er seinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere ausgehändigt. Sein Führerschein war noch von der guten alten Sorte,  nicht die Pinkfarbenen, nein, die noch älteren grauen Lappen.

Führerscheinvielfalt:
In Deutschland sind nach wie vor drei Varianten an Führerscheinen verbreitet: Die fast schon uralten, grauen Führerscheine, dann die Pinkfarbenen und daneben noch die im Scheckkartenformat.

Nun der Schock: Der Polizist behauptete, der Führerschein sein nicht gültig und unser Mandant müsse sein Auto stehenlassen. Er habe, ohne die erforderlichen Papiere zu besitzen, am Straßenverkehr teilgenommen. Das sei strafbar. Er werde in Kürze von der Staatsanwaltschaft hören. Rein vorsorglich werde das Auto mit Kfz-Kennzeichen in die Fahndung gegeben, damit auch wirklich kein Weiterfahren erfolge. Das saß. Unser Mandant war sichtlich bedient. Und nun?

Schnöde heißt es im Gesetzestext, dem § 4 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis

Der graue Führerschein aber war doch eine solche. Woran lag das Fahrverbot? Der Teufel steckte im Detail: In dem grauen Führerschein unseres Mandanten war noch vermerkt, dass er die Führerscheinprüfung anno tobak auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt habe. Hierzu regelt die FeV, die Fahrerlaubnis-Verordnung, zur praktischen Prüfung in § 17 Absatz 6 sogar die Frage des Kupplungspedals:

Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe (…) ausgestattet, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal (…) zu beschränken.

Wahnsinn, oder?

[attention]WICHTIG:
Wer auf einem Automatikgetriebe die Führerscheinprüfung ablegte, der darf – egal wie gut er fährt – kein Auto mit Schaltgetriebe im öffentlichen Straßenverkehr führen.[/attention]

Trotz der Entfernung von Frankfurt nach München konnten wir unserem Mandanten helfen und leiteten in den nächsten Tagen auch die Umschreibung seines Führerschein bei der Zulasssungsstelle ein, so dass er mit einer vorläufigen Fahrerlaubnis der zuständigen Zulassungsstelle bis zum endgültigen Ausstellen des neuen Führerscheins weiter mit seinem Auto mit Schaltgetriebe fahren konnte.

Dank der vorläufigen behördlichen Bescheinigung machte es unserem Mandanten auch nichts aus, dass er in Bayern in den Folgetagen mehrfach angehalten und kontrolliert wurde. Ab der dritten Kontrolle machte er sich regelmäßig einen Spaß daraus und legte den übereifrigen Polizisten seinen grauen (inzwischen entwerteten) Führerschein vor. Was, der sei nicht gültig? Erst als es hieß, er dürfe nicht weiterfahren, zog er sein As aus dem Ärmel: Uups, da sei ja noch dieser Zettel von der Zulassungsstelle. Danach konnte er regelmäßig weiterfahren. Unnötig war, dass unser Mandant nach wie vor mit seinem Kfz-Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben war. Dieser Eintrag konnte nur von dem Polizisten entfernt werden, der den Eintrag vorgenommen hatte. Zwei Wochen später war dann alles geklärt und auch die Fahndung gelöscht.

POLIZEIKONTROLLE:
Wurden Sie von der Polizei schon angehalten? Haben Sie Probleme rund ums Thema Autofahren? Droht ein Fahrverbot oder ein Bußgeld oder gar Punkte in Flensburg? Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen bundesweit. Gerade wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind, ist eine frühe Verteidigung gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote existenziell wichtig.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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