Hi, How Can We Help You?
  • Adresse: 60322 Frankfurt am Main
  • Tel.: 069 95 92 91 90
  • Email: fragen@recht-hilfreich.de

Aktuelles

Rechnung von Flick Gocke Schaumburg (FGS): Was kann man gegen hohe Rechnungen der Kanzlei FGS machen?

Die Kanzlei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, kurz: FGS, wirbt auf der eigenen Internetseite selbst damit, dass sie mit dem hauseigenen Angebot der „Steuerzentrierten Rechtsberatung“ seit vielen Jahren eine Spitzenposition unter den Kanzleien in Deutschland einnähmen. Von Private Clients, also Privatkunden, bis hin zu internationalen Konzernen verfüge die Kanzlei über umfassende Erfahrungen und hätten „stets die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten im Fokus“ . Ob deren Mandanten dies bei der damit verbundenen Rechnungslegung auch so sehen, mag dahingestellt sein. Mancher Partner bei FGS rechnet schon einmal mit 500 Euro in der Stunde ab. Als sei dieser Stundensatz nicht hoch genug, kann der Stundensatz gerne auch einmal schnell ansteigen. Sobald zwei oder mehr Mitarbeiter an einer Angelegenheit arbeiten, zieht das zwangsläufig beachtliche Kosten nach sich.

Hohe Rechnungen muss man jedoch nicht zwingend akzeptieren. Auch Rechnungen von Anwälten unterliegen bestimmten Anforderungen, die einzuhalten sind. Hierzu hat sich eine facetten- und detailreiche Rechtsprechung herausgebildet. Manche von der Rechtsprechung geforderten Punkte werden von Anwälten nicht oder nicht ausreichend beachtet. Gerade bei Stundenabrechnungen finden sich verschiedene und durchaus berechtigte Argumente, dass die Rechnung nicht hätte so hoch ausfallen dürfen. Dieser Prüfung müssen sich auch Großkanzleien wie FGS stellen. Im Falle korrekter Abrechnungen müssen die Kanzleien nichts fürchten. Allerdings haben wir schon viele, sehr viele durchaus krass fehlerhafte Abrechnungen von Großkanzleien gesehen, die wir für nicht zulässig erachtet haben. Dagegen sind wir bei der ein oder anderen law firm durchaus erfolgreich vorgegangen. Sprechen Sie uns direkt an. Wir helfen bei der Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge.

Es spielte keine Rolle, ob die Rechnung bereits bezahlt war oder nicht. Auch bereits bezahlte Rechnungen können angegangen und zuviel bezahlte Summen zurückgeholt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer Rechnung. Sprechen Sie uns gerne direkt an. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens, Mail: martens@recht-hilfreich.de, Tel.: (0 69) 95 92 91 90.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

This field is required.

You may use these <abbr title="HyperText Markup Language">html</abbr> tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

*This field is required.

ANTI-SPAM-FRAGE:

Erfahrungen & Bewertungen zu elixir rechtsanwälte