Hi, How Can We Help You?
  • Adresse: 60322 Frankfurt am Main
  • Tel.: 069 95 92 91 90
  • Email: fragen@recht-hilfreich.de

Aktuelles

David gegen Goliath: Rechtliche Schritte gegen horrende Anwaltsrechnungen von Großkanzleien

Wenn die Rechnung Ihrer Großkanzlei astronomische Höhen erreicht, gibt es konkrete rechtliche Schritte, die Sie als Mandant unternehmen können. Rechtsanwalt Uwe Martens erläutert, wann und wie Sie sich wehren können:

1. Prüfung der Rechnung und der Vergütungsvereinbarung

„Zunächst müssen Sie die Rechnung akribisch prüfen“, betont Anwalt Martens. „Achten Sie besonders auf:
– Überhöhte Stundensätze
– Unplausible Zeitangaben
– Doppelte Berechnungen
– Leistungen, die nicht beauftragt wurden

Überprüfen Sie auch die Vergütungsvereinbarung. Nach § 3a RVG muss sie:
– In Textform vorliegen
– Von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein
– Einen Hinweis enthalten, dass die Kosten von der Gegenseite möglicherweise nicht erstattet werden

Fehlt einer dieser Punkte, könnte die gesamte Vereinbarung unwirksam sein, und Sie müssten nur die gesetzlichen Gebühren zahlen.

2. Unangemessenheit des Honorars

Eine Rechnung ist zudem rechtlich angreifbar, wenn das Honorar unangemessen hoch ist. Nach § 3a Abs. 2 RVG gilt die Vermutung der Unangemessenheit, wenn das Honorar die gesetzlichen Gebühren um mehr als das 5-fache überschreitet. In diesem Fall muss die abrechnende Großkanzlei beweisen, dass das Honorar trotzdem angemessen ist.

3. Sittenwidrigkeit und Wucher

In extremen Fällen kann eine Vergütungsvereinbarung sogar nach § 138 BGB nichtig sein. Dies ist der Fall, wenn ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. Beispielsweise, wenn das Honorar den wirtschaftlichen Vorteil für den Mandanten deutlich übersteigt.

4. Verletzung von Aufklärungspflichten

Großkanzleien müssen ihre Mandanten außerdem vorab über bestimmte Kostenrisiken aufklären, insbesondere wenn:
– die Kosten den möglichen wirtschaftlichen Vorteil übersteigen
– der Mandant erkennbar falsche Vorstellungen über die Kosten hat
– besondere Umstände nach Treu und Glauben eine Aufklärung erfordern

Wurde diese Pflicht verletzt, können Sie Schadensersatz fordern. Wenden Sie sich dazu an Rechtsanwalt Uwe Martens.

5. Rechtliche Schritte

Wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen, rät RA Martens zu folgendem Vorgehen:

a) Einwände erheben: Machen Sie Ihre Einwände schriftlich geltend und setzen Sie eine Frist zur Stellungnahme.

b) Verhandeln: Versuchen Sie zunächst, direkt mit der Kanzlei zu verhandeln. Oft sind Großkanzleien zu Kompromissen bereit, um negative Publicity zu vermeiden.

c) Zivilklage: Als letztes Mittel bleibt die Möglichkeit einer Zivilklage, um die Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung festzustellen oder Schadensersatz zu fordern.

Fazit: Auch wenn der Kampf gegen eine Großkanzlei einschüchternd wirken mag – geben Sie nicht auf“, resümiert Uwe Martens. „Das Recht steht auf Ihrer Seite, wenn die Rechnung tatsächlich unangemessen ist.“ Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Uwe Martens. Er hilft Ihnen weiter. Seine Kontaktdaten sind: fragen@recht-hilfreich.de und Telefon: 069 – 95 92 91 90.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

This field is required.

You may use these <abbr title="HyperText Markup Language">html</abbr> tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

*This field is required.

ANTI-SPAM-FRAGE:

Erfahrungen & Bewertungen zu elixir rechtsanwälte