
Stille Beteiligungen sind ein beliebtes Mittel, um sich an einer Gesellschaft oder einen Einzelunternehmen zu beteiligen, ohne selbst in Erscheinung treten zu müssen. Auch steuerlich hat die stille Beteiligung große Vorteile. Je nach Ausgestaltung, unterliegen Gewinne lediglich der Abgeltungssteuer nebst Solidaritätszuschlag. Man kann diese Form der Beteiligung aber natürlich auch kündigen. Wenn sich die Beteiligung…