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Achtung, Falle: Gefahren, Risiken, Haftung für Geschäftsführer

Wenn du Geschäftsführer in einer GmbH, einer GmbH & Co.KG oder einer anderen Kapitalgesellschaft bist (UG haftungsbeschränkt, Ltd. usw.), gibt’s so manche Stolperfalle, in die du geraten kannst. Hier erfährst du, wie du es vermeidest.

Als Geschäftsführer entscheidest du über das Tagesgeschäft der Firma. Niemand anderes. Die Gesellschafter können dir hierfür Weisungen erteilen. Dies erfolgt über Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung.

Merke: Die Weisungen aus der Gesellschafterversammlung sind für dich verbindlich. An diese musst du dich zwingend halten. Anderenfalls könntest du dich schadensersatzpflichtig machen.

Neben den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung können auch in der Firmensatzung oder in deinem Dienstleistungsvertrag Vorgaben stehen, an denen du deine Handlung ausrichten musst. Diese sind für dich natürlich auch verbindlich.

Merke: Schaue dir die Firmensatzung und deinen Dienstleistungsvertrag genau an. Sie enthalten oft Vorgaben, an denen du dich zu orientieren hast.

Neben diesen individualvertraglichen Vorgaben geben dir auch die gesetzlichen Vorschriften eine Menge an Pflichten auf. Hier empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zu einem Anwalt für Unternehmensrecht aufzunehmen, damit er dir eine auf deine Firma zugeschnittene Einweisung in die Geschäftsführerpflichten gibt. Kurse oder Fortbildungen helfen zwar auch, sind aber nicht genau auf dich individuell und die Firma zugeschnitten. Gerne kannst du dich an mich wenden: fragen@recht-hilfreich.de. Ich gebe dir Unterstützung und Hilfe, damit die Orientierung für dich hier nicht uferlos wird.

Ein oft unterschätzter Bereich sind die Buchhaltungs- und Steuerpflichten. Fehler und Verstöße hierbei können gravierende Folgen haben. Sie können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und immer eine persönliche Haftung auslösen. Auch wenn Steuerschuldner die Firma ist, zeichnest du als Geschäftsführer hierfür verantwortlich. Werden Steuern von der Firma nicht (richtig oder vollständig) abgeführt, kann die Organhaftung von dir als Geschäftsführer greifen und du damit in die persönliche Verantwortung für die Steuern der Firma genommen werden. Hier ist also größte Sorgfalt angezeigt.

Merke: Bei Steuern, Sozialabgaben und in der Buchhaltung muss äußerste Gründlichkeit herrschen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass du dich strafbar und haftbar machst.

Es gibt eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Vorschriften, die eine persönliche Verantwortlichkeit des Geschäftsführers auslösen können. Hierzu zählen Wettbewerbsverstöße, Produkthaftungsrecht, Marken, Patentverletzungen, Umwelthaftung und viele weitere Rechtsgebiete mehr. Als Orientierungsrahmen kann dir dienen, dass diese Schutzgesetze nicht durch eine haftungsbeschränkte Firmenkonstruktion faktisch ausgehebelt werden sollen.

Hast du Fragen zur Geschäftsführung und wie du deine Risiken als Geschäftsführer verringern kann? Nimm bitte Kontakt mit mir auf! Ich helfe dir gern! Telefon 06995 929190 oder E-Mail. Dein Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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