Ein weiterer Mittelständler hat Insolvenz angemeldet: Erhard Sport International GmbH & Co. KG, ein Sportartikelhersteller und -händler aus dem mittelfränkischen Burgbernheim, ist insolvent. Hellhörig dabei macht, daß die nationalen und internationalen Vertriebsgesellschaften des Unternehmens nicht von der Insolvenz betroffen seien.
Schuld an der Insolvenz seien – so das Unternehmen – trotz guter Auftragslage ein Liquiditätsengpaß, der zu einer ungelegenen Zeit komme. Wann – möchte man fragen – kommt eigentlich einer Firma ein Finanzengpaß gelegen? Im Detail lauteten die Gründe für die Insolvenz wie folgt:
„‚Das Zusammenspiel aus Investitionen, dem Einbruch des europäischen Marktes durch die Finanzkrise und dem Wegfall des Konjunkturprogrammes hat zu Liquiditätsengpässen geführt‘, begründete Clemens Weigand, der Geschäftsführer der Firma bereits Anfang März die derzeit schwierige Lage.
Es liege nicht an mangelnden Aufträgen, die Bücher seien gefüllt. Nach dem Wegfall eines Konjunkturprogrammes Ende 2011 – es förderte die energetische Sanierung von Turnhallen – sei der Markt jedoch stärker eingebrochen als erwartet, so Weigand.„
Die Firma befand sich seit zwei Jahren in einem groß angelegten Umstrukturierungsprozeß, der offensichtlich wenig erfolgreich mit der Insolvenzanmeldung endete. Der Restrukturierungs- und Sanierungsprozess wurde von verschiedenen banknahen Beratern begleitet.
Die Geschäftsleitung mußte vor Abschluss der Investorensuche Insolvenz anmelden. Erstaunlich, wurde doch erst kürzlich von Erhard Sport ein neues Logistikzentrum eingeweiht und ein beachtlicher Umzug in die neuen Räumlichkeiten bewerkstelligt.
GUT ZU WISSEN:
Trotz Insolvenz bleiben etwaige Verträge zunächst wirksam!
Wir helfen Ihnen und sagen Ihnen, ob und wie Sie als Gläubiger noch an ihr Geld kommen.
TIPP:
Als Gläubiger müssen Sie mit der Insolvenz auf die Wahrung Ihrer Rechte achten. Hierzu gilt es, bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Das übernehmen wir gerne für Sie! Schicken Sie uns einfach Ihre Unterlagen, am besten per Mail, und wir übernehmen die Forderungsanmeldung für Sie. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei weitergehenden Rechtsfragen .
Ob sogar Ansprüche unmittelbar gegen die Führungsspitze der Firma oder andere Beteiligte (etwa die im Hintergrund stehenden Berater und Banken) geltend gemacht werden können, bleibt abzuwarten und muß einer gesonderten Prüfung unterliegen. Hierbei wird auch zu überprüfen sein, ob neben der eingetragenen Geschäftsführung auch andere Personen als faktische Geschäftsführer anzusehen sind. Noch steht also offen, inwiefern andere Beteiligte ebenfalls zur Führungsebene zu rechnen sind. Folgende Person war zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung mit der Führung des Unternehmens betraut:
- Clemens Weigand – Geschäftsführer der Erhard Sport Interational GmbH & Co. KG
Auf der BR-Webseite haben wir kritische Kommentare gefunden:
„Mittelstand, Mittwoch, 17.April, 07:31 Uhr
5. Großbanken im Mittelstang
Wieder einmal mehr die Ital. Großbank mit Niederlassung in Nürnberg, die es knallen lässt. Vielleicht störte sich der Sachbearbeiter am vermeintlichen „Luxus“.
xxx, Dienstag, 16.April, 18:08 Uhr4. naja…
wer jahrelang im luxus lebt und alles auf kredit laufen lässt, darf sich nicht wundern wenn es mal knallt!
schuld haben wie immer alle anderen….in diesem fall die banken.
Bankenkritiker, Freitag, 12.April, 13:28 Uhr
3. Erhard Sport
Vielleicht sollte man die Hausbanken zur Verantwortung ziehen. Zuerst sich bevorteilt, dann ins Management eingegriffen, Mist gemacht, den Unternehmer an die Wand gestellt und den „Stöpsel“ gezogen?“
Wie denken Sie darüber? Wir freuen uns über zahlreiche Erfahrungsberichte und Kommentare!
Ergänzung (29.04.2013):
Der Sportbund Rheinland gibt Informationen zum Umgang mit Erhard Sport, sofern Sie dort Kunde waren.
In den Insolvenzbekanntmachungen war folgendes zu lesen:
„Amtsgericht Fürth, Aktenzeichen: IN 187/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Erhard Sport International GmbH & Co. KG, Im Grund 2, 91593 Burgbernheim
Es wird gemäß § 21 Abs. 1 S.1 InsO
angeordnet, dass der Schuldnerin der Abschluss von Darlehensverträgen, von
Verträgen, die Verpflichtungen zur Sicherung von Darlehensverträgen begründen
und/oder Verfügungen, die eine Sicherung von Darlehensverträgen vollziehen,
untersagt wird.
Hinsichtich der vorbezeichneten Rechtsgeschäfte geht die Verwaltungs- und
Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Es wird angeordnet, dass der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß § 55 Abs. 2
InsO Masseverbindlichkeiten begründen darf
– mit dem Abschluss eines Massekreditvertrages und der Aufnahme eines
Massekredites in Höhe von EUR 500.000,–
– aus der revolvierenden Verwendung von sicherungszedierten Forderungen in
Höhe von EUR 1.200.000,– im laufenden Geschäftsbetrieb und der der
Verpflichtung zur Rückzahlung
– aus der Verwertung von zur Sicherung übereigneten Warenvorräten mit einem
Wert von EUR 1.500.000,– und zur Auszahlung der Sicherheitenerlöse nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
IN 187/13
Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht -, 24.04.2013„
Man beachte auch, dass der aktuelle Geschäftsführer bereits für eine Insolvenz verantwortlich ist. Die NOMIS AG mit Sitz in Bensheim hatte unter Führung von Herrn Weigand ebenfalls IA stellen müssen.
Anscheinend hatte das Unternehmen in den letzten Jahren seit 2010 unter imens hohen Beraterkosten gelitten (geschätzt um die 2 Mio EUR). Mitunter verlangte die Hausbank die Einschaltung der zur eigenen Finanzgruppe gehörenden Berater – wie seriös kann so etwas sein?
Zudem zeichnet sich eine Insolvenz nicht von heute auf morgen ab. Die Frage ist hier eigentlich nur die: warum hat niemand die Notbremse gezogen, vielmehr tut die Geschäftsleitung so, als ob nichts wäre. Womöglich besteht sogar eigenes Interesse an einer Übernahme, die zusammen mit Hausbank, Unternehmensberatung und Management von langer Hand geplant wurde.
Seriös ist hierbei weder das Verhalten der Hausbank, welche ein Logistikzentrum nur unter Voraussetzung einer „doppelnützigen Treuhandschaft“ finanziert hat – ganz klar: Entmachtung der Gesellschafter, noch die Unternehmensberatung, die in dieser Situation auf Konsolidierung hinarbeiten müssen.
Schade, dass es soweit gekommen ist.