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Sind Geschäftsführer / Senior Partner Arbeitnehmer und sozialversicherungspflichtig?

Ob Geschäftsführer und Senior Partner einer Managementberatungsgesellschaft als Arbeitnehmer anzusehen sind, hatte das Landesarbeitsgericht Köln in einer maßgeblichen Entscheidung zu prüfen (Az.: 7 Sa 292/17). Hintergrund war, dass eine große Beratungsgesellschaft einen vormaligen Mitarbeiter zum Senior Partner / Geschäftsführer bestellte. Ihm wurde ein Büro in den Räumlichkeiten der Firma zur Verfügung gestellt. Er konnte allerdings auch von zu Hause oder anderswo zu arbeiten, ganz nach freiem Belieben. In den Aufgabenbereich fielen Kundenakquise, Kundenbetreuung, Beratung der Kunden und die Leitung von bestimmten Projekten. Vorgaben bezüglich der Dauer der Arbeit gab es nicht, Wochenarbeitszeiten waren nicht geregelt. Reisetätigkeiten mussten nicht genehmigt werden, sondern nur den Reiserichtlinien des Unternehmens entsprechen. Das Durchschnittseinkommen lag bei monatlich rund 91.500,00 EUR brutto. Nachdem das Dienstverhältnis durch die Firma gekündigt wurde, erhob der vormalige Geschäftsführer Klage vor dem Arbeitsgericht, um Kündigungsschutz zu erhalten, weil die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt sei. Die Klage scheiterte, weil das Landesarbeitsgericht Köln den Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer einstufte, so dass er sich auch nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen konnte. Das Kündigungsschutzgesetz greift nur bei den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern und natürlich die Arbeitnehmereigenschaft des Betroffenen voraussetzen. Hier fehlte es an der maßgeblichen Weisungsabhängigkeit. Auch war keine Vorgabe gemacht worden, wann der Geschäftsführer wo zu arbeiten hatte. Der Geschäftsführer war also kein Arbeitnehmer. Wer kein Arbeitnehmer ist, ist auch nicht sozialversicherungspflichtig. Damit das Arbeitsgericht überhaupt über die Angelegenheit entscheiden konnte, war die Behauptung ausreichend, Arbeitnehmer zu sein.

TIPP:
Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie zum Geschäftsführer bestellt werden. Viele rechtliche Fragen sind im Vorfeld leichter zu klären und zu besprechen. Hier kommt es sehr stark auf Ihre private Situation und Ihre Vorstellungen an, um die richtigen rechtlichen Weichenstellungen für Sie vorzunehmen. Es geht um arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, haftungsrechtliche und unternehmensrechtliche Fragen, die unbedingt vorab zu besprechen sind. Wir haben darin viel Berufserfahrung. Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne – unkompliziert und sofort.

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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