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Frankfurter Anwalt Wirtschaftsrecht: Gesellschafterstreit bei 50:50-Situation

Viele Firmen werden von zwei Inhabern gegründet und oft sogar von beiden geführt. Wenn Sie auch in einem Zwei-Personen-Unternehmen beteiligt sind, wird das bei Ihnen nicht anders sein. Während der Gründung sind Sie sich ja schließlich beide noch einig gewesen: Es wird halbe-halbe gemacht. Oft Jahre, manchmal Jahrzehnte später führt die fifty-fifty-Situation in die Sackgasse. Sie sind sich nicht mehr einig, fangen an zu diskutieren bis es letztlich in einen hausgemachten Streit übergeht.

TIPP:
Vermeiden Sie möglichst immer, eine 50:50-Situation! Legen Sie bei der Firmengründung Ihre Anteile bei 49:51 oder in anderen Quoten fest! So bleibt das Heft fest in einer Hand. Die Firma steht nicht vor Entscheidungsblockaden oder einem Gesellschafterstreit. Keine Sorge: Wichtige Entscheidungen können Sie beispielsweise in einem Einstimmigkeitskatalog aufnehmen, so daß Ihnen trotzdem genügend Mitsprache bleibt. Hier ist einfach vielmehr Aufmerksamkeit in der Gründungsphase wichtig. Vermeiden Sie Mustervorlagen, stricken Sie zusammen mit einem erfahrenen Anwalt für Unternehmer Ihre individuelle Firmensatzung.

 

Und wenn nun schon die 50:50-Situation besteht?

Wenn Sie einer von zwei gleichberechtigten Firmeninhabern sind und sich Streit abzeichnet, ist ein möglichst früher Weg zum Anwalt für Unternehmer äußerst wichitg. Er kennt in der Regel die Facetten und Möglichkeiten, wie in den Einzelfällen vorzugehen ist. Dafür muß der Anwalt nicht nach außen hin auftreten. Vielmehr kann er Sie auch (zunächst) im Hintergrund beraten und betreuen, ohne daß Ihr Partner davon etwas erfahren und mitkriegen muß. Ihr Vorteil: Sollte der Unmut nicht zu lösen sein, ist Ihr Anwalt bereits in die Materie eingearbeitet und hat die Grundlagen für eine erfolgreiche Betreuung gelegt.

Zwischen den Gesellschaftern besteht Harmonie und Einigkeit in der Unternehmensführung

Sind Sie zusammen mit Ihrem Partner sich noch über die wesentlichen Punkte in der Firmenführung und Firmenausrichtung einig, sollten Sie unbedingt jetzt die Chance nutzen und die Firmensatzung erneuern.

TIPP:
Besprechen Sie regelmäßig mit Ihrem Partner, ob Ihre Firmensatzung noch aktuell ist und ob eine Erneuerung sinnvoll sei. Sprechen Sie dabei auch die Frage der Anteile an und schlagen Sie vor, sich von der 50:50-Regelung zu trennen. Weisen Sie auf die Alternativen durch beispielsweise genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte bei der Geschäftsführung oder durch Einstimmigkeitsvorbehalt hin.

Zwischen den Gesellschaftern bestehen unterschiedliche Auffassungen, vielleicht sogar Streit

Je nachdem wie weit der Streit fortgeschritten ist, müssen Sie jetzt zügig handeln. Bitte beachten Sie: Ähnlich einer Scheidung kann ein Gesellschafterstreit unnötig teuer werden. Probieren Sie daher, frühzeitig einzuschreiten und die Kosten zu deckeln. Das klappt erfahrungsgemäß aber nur bedingt. Wichtig ist es, daß Sie einen erfahrenen Anwalt für Unternehmer einschalten, der zunächst deeskalierend tätig wird. Ist der Streit schon eskaliert und wollen Sie keine Beruhigung der Situation, muß der Anwalt natürlich entsprechend stark gegenhalten.

TIPP:
Vorsicht: Gesellschafterstreitigkeiten können sehr langatmig und demzufolge teuer werden! Bilden Sie frühzeitig gengügend finanzielle Rücklagen, um erforderlichenfalls auch lange Prozesse und Streitigkeiten mit Hilfe von Anwälten führen zu können.

Nur wer gut vorbereitet in eine Auseinandersetzung einsteigt, hat gute Erfolgsaussichten. Daher sollten Sie so früh wie möglich auf Unterstützung zurückgreifen. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir beleuchten die Situation von vielen verschiedenen Seiten und zeigen Ihnen gerne Erfahrungswert und alternative Möglichkeiten auf.

Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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