Wer möchte, daß seine Aufforderungsschreiben zur Zahlung einer offenen Schuld Wirkung entfaltet, kann sich folgende Strategien überlegen:
- Stellen Sie Ihr Aufforderungsschreiben durch den Gerichtsvollzieher zu: So haben Sie den sicheren Zugangsnachweis und gleichzeitig ein „Schreck“-Element eingebaut. Die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist nicht sonderlich teuer, hinterläßt aber beim Schuldner in der Regel einen nachhaltigen Eindruck.
- Damit der Schuldner Zeit zum Nachdenken hat, bietet es sich an, Aufforderungsschreiben so zu versenden, daß diese freitags (Geschäft) oder samstags (privat) ankommen. Dann bleibt dem Schuldner genügend Zeit, über das Wochenende zu sinieren, ob es nicht doch vernünftiger sei zu zahlen.
- Versenden Sie Ihre Zahlungsaufforderung in einem Briefumschlag mit Signalfarbe (z. B. rot).
- Stellen Sie in dem Aufforderungsschreiben unmißverständlich klar, daß auch Verzugszinsen und andere Verzugsschäden (z. B. Anwalt) zu zahlen sind.
So dürften Sie mit Ihrer Mahnung / Zahlungsaufforderung zunächst deutlich Eindruck hinterlassen.