Regelmäßig, allerdings meist zum Jahreswechsel, stellt sich die Frage, wie die Verjährung von Forderungen unterbrochen werden kann, ohne gleich allzu hohe Kosten (Anwalts-, Gerichtskosten etc.) auszulösen. Mahnbescheid und Klage ziehen sofort Anwalts- und Gerichtskosten nach sich, die sich nach dem Streitwert (eingeforderte Summe) richten. Bei höheren Beträgen kann da schon einmal eine stattliche Vorauszahlung an die Gerichtskasse und den Anwalt fällig werden.
Um ein wenig Verhandlungsspielraum zu erhalten und zunächst die Kosten im vertretbaren Rahmen zu halten, bietet die Zivilprozeßordnung hier bei mehreren Schuldnern eine hilfreiche Lösung:
Stellen Sie einen
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Hierfür geben wir Ihnen mit obigem Link eine Musterformulierung.
In verschiedenen Verfahren, gerade wenn es um sehr hohe Streitwerte ging, wurde dieser Trick schon angewandt. Aus der jüngsten Zeit kann etwa das Verfahren der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz genannt werden, die gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim, den Immobilienunternehmer Esch und weitere Beteiligte eine Summe von 1,9 Milliarden Euro einfordert. Kurz vor Verjährungsablauf hatte die Klägerin beim Oberlandesgericht Köln Antrag auf Festlegung des Gerichtsstandes beantragt (Az.: 8 AR 65/11).
Der Vorteil eines solchen Antrages liegt zum einen im Kostenpunkt und zum anderen in dem Zeitgewinn, in welchem mit der Gegenseite verhandelt werden kann. Für die Einreichung der Klage bleiben drei Monate Zeit.
WICHTIGE REDAKTIONELLE ANMERKUNG:
In lockerer Folge veröffentlichen wir für Sie Mustertexte, Musterschreiben und andere Vorlagen für den täglichen Gebrauch. Eine kleine (rechtstechnische) Einschränkung wollen Sie uns bitte für alle unsere Muster, Vorlagen, Formulare sowie Verlinkungen erlauben:
Gerne geben wir Ihnen heute wieder einen Mustertext / eine Verlinkung zu einem solchen als Anregung an die Hand. Sie wollen bitte vor der Verwendung des Textes beachten, dass der Mustertext, keinen Lösungsvorschlag für Ihr Problem darstellt und demzufolge auch keine einzelfallbezogene Beratung durch einen Anwalt ersetzt! Der Textvorschlag kann Ihnen nicht die Eigenverantwortung für die Formulierung Ihrer Schreiben abnehmen. Bitte übernehmen Sie die Muster nicht unkritisch. Eine Haftung für die Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden. Danke für Ihr Verständnis! Und: Wir wünschen viel Erfolg!
Hallo,
Im Steuerrecht gibt es einen Begriff „Gestaltungsmißbrauch“
Ich bin dafür, die Nutzung solcher Tricks als strafbar zu werten, weil hier Gesetze und Verfahren benutzt werden, die deren Sinn ins Gegenteil verkehren. Und Sie weißen ja eindeutig auf die mißbräuchliche Nutzung hin. Sind Sie nicht auch dem Recht verpflichtet.?
Gruß
Robert Rösler