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Interesse an Vermögensfragen und Vermögensschutz im Fall Schlecker nimmt zu: Medien kontaktieren Anwalt

Wieder einmal erhielten wir von den Medien einen Anruf: Diesmal war das Thema die Insolvenz von Schlecker und die denkbaren Möglichkeiten von Anton Schlecker Vermögenswerte vor der Insolvenz und einem Gläubigerzugriff zu sichern. Vor den Hintergründen der zahlreichen Berichterstattungen über die Vermögensverluste von Prominenten wird nun gezielt nach Gestaltungsmöglichkeiten gefragt, wie Reiche Vermögenswerte legal vor dem Zugriff von Gläubigern schützen können. Inzwischen hat sich also herumgesprochen, daß Vermögensschutz – asset protection – eine hohe Bedeutung bei wohlhabenden Familien genießt, gerade wenn unvermeidbaren Lebensrisiken (Erbfall, Haftung, Scheidung usw.) vernünftig und steuersparend vorgebeugt werden soll.
Das Spektrum in der Beratung zum Vermögensschutz umfaßt eine Menge an Themengebieten, insbesondere:

  • Vertragsgestaltung
  • Gesellschaftsrecht / Firmenführung
  • Familienfonds
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkungssteuerrecht
  • familienrechtliche Güterstände
  • Stiftungswesen

Haben Sie Fragen zur Haftungsvermeidung als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Freiberufler (Arzt, Apotheker, Architekt, Bauingenieur usw.)? Wollen Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern schützen. Nehmen Sie bitte möglichst unverzüglich Kontakt mit uns auf. Denn gerade wenn noch keine Gewitterwolken am Horizont aufziehen, lassen sich rechtssichere Gestaltungen vorbereiten und erfolgreich umsetzen. Je früher Sie beginnen, desto sicherer ist es für Sie! Bedenken Sie: In manchen Fällen benötigen Gestaltungen wegen gesetzlicher Fristen einen Vorlauf von zehn Jahren!

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