Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. So überschreibt die DR Verwaltung AG USTID-Nr.de ihre Angebote. Die Schreiben sehen so aus:
Tatsächlich verpflichtet man sich für mindestens zwei Jahre Laufzeit einen Betrag von insgesamt ca. 949 € brutto zu bezahlen.
Reagiert man auf die folgende Rechnung nicht, erhält man eine Zahlungsaufforderung. Eine solche haben wir ebenfalls unten dargestellt. Auch haben wir Schreiben von einem Rechtsanwalt Arnold E. Schiemann aus Köln erhalten.
Nach unserer derzeitigen Rechtsauffassung sind die Verträge nicht wirksam, da der Angeschriebene nicht ohne Weiteres erkennen kann, dass es sich hier um ein Angebot handelt und nicht um ein behördliches Schreiben. Schon 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Entgeltklausel in einem Auftragsformular nicht Vertragsbestandteil wird, wenn die Entgeltlichkeit des Vertrages aufgrund des Erscheinungsbildes des Angebots einen überraschenden Charakter hat. Unseres Erachtens sind die Fälle durchaus vergleichbar. Urteile die DR Verwaltung AG betreffend, sind uns derzeit nicht bekannt.
Wenn Sie bemerken, dass Sie ein solches Formular unterzeichnet und abgesendet haben, sollten Sie so bald wie möglich eine Anfechtung erklären, um die versehentlich abgegebene Willenerklärung aus der Welt zu schaffen. Ein Widerruf ist nur nach den Regelungen in den AGB möglich, da nur Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht haben.
Haben Sie Schwierigkeiten mit der Forderungsabwehr, können Sie sich auch gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Der Artikel wurde am 03.09.2015 ertellt und spiegelt den Sachstand zu diesem Zeitpunkt wieder. Heute kann dieser anders sein. Bitte lassen Sie sich daher unbedingt individuell beraten.
Sehr geehrter Herr Schuh,
Leider bin cih auch in der Falle reingetappt. Habe heute von der oben besagten Fa. eine Rechnung bekommen und weiß nicht wie ich darauf reagieren soll.
nach einem Gespräch mit der besagten Firma sind wir mit einem Vergleich von Euro 250.00 verblieben.
Was soll ich jetzt machen?
Habe heute von der oben besagten Fa. eine Rechnung bekommen und weiß nicht wie ich darauf reagieren soll.
nach einem Gespräch mit der besagten Firma sind wir mit einem Vergleich von Euro 250.00 verblieben. Soll ich bezahlen?
Wenn Sie den Vergleich noch nicht verbindlich abgeschlossen haben, rate ich nicht zur Zahlung. Achten Sie auch darauf, dass ein Vergleich eine Klausel enthält die regelt, dass damit sämtliche Forderungen erledigt sind. Da der Vertrag wahrscheinlich eine Laufzeit hat, könnte es sein, dass für das nächste Vertragsjahr wieder der volle Betrag gefordert wird. Bitte senden Sie uns die Unterlagen zu. Gerne helfen wir Ihnen dann weiter.
Sehr geehrter Herr Schuh,
leider bin ich auch in der Falle reingetappt. Ich habe gerade die Rechnung erhalten. Ich möchte jedoch diese auch anfechten und der Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Was würde mich Ihre juristische Hilfe kosten?
Bankowska
Das es solche „Geschäfte“ immernoch gibt. Da bin ich mal vor 10 Jahren drauf reingefallen. Echt gut, das man da inzwischen gegen vorgehen kann. Ich bin damals nicht raus gekommen.