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Berufung / Beförderung zum Geschäftsführer: Das sollte alles im Vertrag stehen

Gratuliere! Du sollst zum Geschäftsführer ernannt werden? Dann steht nun ein neuer Vertrag an. Auf diese Punkte solltest Du achten.

Geschäftsführer-Anstellungsverträge sind keine Arbeitsverträge, sondern Dienstleistungsverträge allgemeiner Art. Keine Arbeitsverträge! Ja, du hast richtig gelesen. Weil sie keine Arbeitsverträge im klassichen Sinne sind, sind hier andere Gestaltungen möglich als im Arbeitsrecht. Ein paar wichtige Beispiele nenne ich dir hier.

1. Achte darauf, ob dein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag befristet oder unbefristet ist. Verträge, die einen Zeitlauf haben, bieten dir den Vorteil, dass du den Vergütungsanspruch auf jeden Fall sicher hast. Nur in Fällen krasser Verstöße, die eine außerordentliche Kündigung aufgrund Vorliegens eines wichtigen Grundes rechtfertigen, können dir deine Vergütung nehmen. Sollte eine vorherige Aufhebung oder ordentliche Kündigung erfolgen, steht dir die vereinbarte monatliche Vergütung trotzdem für die vertragliche Restzeit weiter zu. Das kann ganz erhebliche finanzielle Vorteile für dich als Geschäftsführer bringen. Daher ist es von Anfang an wichtig, darauf zu achten, einen Geschäftsführervertrag mit möglichst langer Laufzeit auszuhandeln. Hierbei gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Sprich mich am besten darauf an. Ich helfe dir gerne.

2. Wenn in deinem Geschäftsführervertrag eine Aufgabenaufteilung mit anderen Geschäftsführern erfolgen soll, musst du wissen, dass diese Aufteilung dich nicht vor etwaigen Fehlern deiner Geschäftsführerkollegen schützt. Die Rechtsprechung hat festgelegt, dass du als Geschäftsführer eine umfassende Kontrollfunktion hast, auch und gerade gegenüber deinen eigenen Geschäftsführerkollegen. Kläre hierüber deine Geschäftsführerkollegen auf, ansonsten ist schlechtes Klima und Mobbing vorprogrammiert. Denn du kannst dich nicht darauf berufen, dass eine bestimmte Verantwortung in den Aufgabenbereich deines Geschäftsführerkollegen fiel. Du trägst als Geschäftsführer die Verantwortung im umfassenden Sinne. Was sich aus dem Geschäftsführervertrag ergibt, entlastet dich nicht im Falle einer Haftungsfrage.

3. Hast du dich über versicherungstechnische Absicherungsmöglichkeiten von dir als Geschäftsführer informiert? Wer trägt die Kosten? Ist das im Vertrag geregelt? Beispielsweise gibt es einen Strafrechtsschutz für Geschäftsführer. Eine directors and officers Versicherung (= D & O Versicherung) wäre überlegenswert. Birgt die Firma insgesamt Risiken, die über andere Versicherungen aufgefangen werden können? Produkthaftpflichtversicherung? Umwelthaftpflichtversicherung? All diese Fragen gehören in den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit aufgenommen.

4. Geklärt sein müsste ebenfalls dein sozialversicherungsrechtlicher Status. Unterliegst Du einer Sozialversicherungspflicht? Wird ein gemeinsames Statusfeststellungsverfahren durchgeführt? Auch diese Umstände müssen in einem entsprechenden Anstellungsvertrag beachtet werden. Wenn du keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst, stellt sich die Frage, ob eine weitere Altersvorsorge durch die Firma für dich getroffen werden soll. Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge? Gibt es separate Absicherungsmodelle für dich als Geschäftsführer?

5. Alle weiteren geldwerten Vorteile sollten in dem Vertrag für dich aufgenommen werden. Hierzu zählen beispielsweise Betriebsmittel wie Laptop, Handy, Geschäftswagen und sonstige Dinge, die du zur Erfüllung deiner Geschäftsführerarbeiten benötigst.

6. Soll es Gratifikationen oder Tantiemen für deine erfolgreiche Arbeit geben? Hier kommt es auf die Ausgestaltung der Belohnungsregelungen im Detail an. Ich helfe dir hierbei gerne weiter. Bitte sprich mich einfach an.

7. Manchmal wird auch angeboten, dass du als Geschäftsführer für die Zeit deiner Beschäftigung einen Anteil an der Firma erhältst und somit als erfolgsorientierte Vergütung eine Gewinnausschüttung erhälst. Dann sind zwei Varianten zu beachten, einerseits der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag und andererseits die Beteiligung an der Gesellschaft. Beide Verträge müssen so miteinander verknüpft werden, dass sie voneinander abhängig in ihrem Bestand sind. Hier gilt es einiges an rechtlichen Feinheiten zu berücksichtigen.

Hast Du weitere Fragen? Wünschst Du Unterstützung und Hilfe bei der Ausgestaltung deines Geschäftsführervertrages? Möchtest Du, dass ich mal über deinen Vertrag schaue? Nimm bitte Kontakt mit mir auf, ich helfe dir in allen Bereichen rund um den Geschäftsführervertrag gerne weiter.
Meine Rufnummer ist: 069 95929190 oder schreib mir bitte einfach eine
E-Mail.
Dein Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Uwe Martens

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Autor: Rechtsanwalt Uwe Martens

Uwe Martens ist Rechtsanwalt bei elixir Rechtsanwaltsges. mbH, Frankfurt am Main. Er ist besonders in den Bereichen Wirtschafts- / Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschafterstreit, Recht der Geschäftsführer, Inkasso / Inkasso-Abwehr und Vermögensschutz tätig.

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