Wer ohne Umweltplakette (Feinstaubplakette) oder mit flaschem Kennzeichen auf der Plakette in einer Umweltzone mit dem Fahrzeug unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld i.H.v. 40,00 € und zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Mit der bevorstehenden Änderung des Punktesystems, bietet sich in vielen Fällen die Möglichkeit schon heute Punkte zu vermeiden.
Zukünftig (voraussichtlich ab Mai 2014) wird es für den Verstoß die Umweltplakette betreffend keine Punkte mehr geben. Denn ob es Punkte gibt oder nicht, hängt maßgeblich von der Höhe des Bußgeldes ab. Heute reichen bereits 40,00 € für einen Punkt. Zukünftig müssen es aber 60,00 € sein, bevor ein Punkt eingetragen werden kann. D.h. es wird ab Mai 2014 keine Punkte mehr für diesen Verstoß geben.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bemessung der Punkte ist die sog. Rechtskraft des Bußgeldbescheids. D.h. wird dieser vor Mai 2014 rechtskräftig, so gibt es einen Punkt, wird dieser erst nach Mai 2014 rechtskräftig, so gibt es keinen Punkt.
Bekommen Sie heute einen Bußgeldbescheid, so werden wir alles unternehmen, um das Verfahren so weit wie möglich hinauszuzögern. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verhindert dessen Rechtskraft. Erst mit Abschluss eines Verfahrens, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Dies kann durch Verzögerungsmaßnahmen durchaus mehrere Monate dauern.
Zwischenzeitlich konnten wir auch vor dem Oberlandesgericht Bamberg erreichen, dass ein Verfahren eingestellt wurde. Den Beschluss finden Sie hier.
Nachtrag April 2020: Inzwischen liegt das Bußgeld bei 80,00 € zzgl. Gebühren, insgesamt sind dies 108,00 €. In manchen Fällen wird auch ein Verwarngeld i.H.v. meist 55,00 € angeboten. Die Erfolgsaussichten dagegen vorzugehen sind weiterhin sehr gut.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen bekommen oder hatten Sie einen Strafzettel an der Windschutzscheibe, so sollten Sie sich unbedingt bei uns melden. In den meisten Fällen können wir die Kosten vollständig vermeiden. Kontaktieren Sie uns!
Guten Tag, Herr Schuh,
ist ein Widerspruch bei schon erhaltenem Bußgeldbescheid (altes Kennzeichen auf Plakette) immer noch sinnvoll?
Freundliche Grüße
Indra B.
Ja, unbedingt! Gleich ob Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben: ein Vorgehen ist sinnvoll, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Betrifft : Parken ohne Umweltplakette.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
Durch mein Parken ohne Umweltplakete habe ich von der Polizei ein Anhörungsbogen bekommen
Ich weiß leider nicht mehr was ich ankreuzen soll, ( oder ob ich überhaupt den Anhörungsbogen ausfüllen muß) um ein Bußgeld herum zu kommen.
Beim letzten mal wurde es eingestellt, nur die Auslagen von etwa 25.- € hatte ich entrichten müssen. Leider kann ich mich nicht mehr daran erinnern, wie ich das Prozedere geschafft habe.
Bitte helfen Sie mir oder geben Sie mir ein Tipp, wie ich um ein Bußgeld evtl. herum komme.
Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gadamer